Miguel de Cervantes (Übersetzer: Pahsch Basteln): Don Kichote de la Mantzscha | |
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weisen vnd erzehlen. Vnd damit du sie desto besser sehest vnd in acht nehmest / so laß vns auff diese Höhe / die sich allhiero erweiset / abweichen / von dannen man beyde Heer gar wol wird absehen können. Vnd also thäten sie / vnd stellten sich vff einen Hügel / von welchem man alle beyde Heerden Schaaffe / so dem Don Kichote zu Kriegsheeren wurden / gar wol hette mögen vbersehen vnnd erkennen / wo die Wolcken des Staubes / den die Schaaffe regten vnnd erweckten / jhnen nicht das Gesicht verwirret vnd verblendet hetten. Aber dessen allen ohngeacht / weiln er seiner einbildung nach / das jenige sahe / was er nicht sahe vnd auch nicht vorhanden war / fieng er an mit erhobener Stimm zu sagen: Jener Ritter / den du dort in den gelben Waffen siehest / der einen gekröhnten zu einer Jungfrawen Füssen vff der Erd liegenden Löwen im Schild führet / ist der streitbare Laurcalco, Herr der Silbernen Brücken. Der ander dort mit den Goldbluhmen / der im Schilde drey Silberne Cronen in einem blawen Felde führet / ist der von männiglichen hochgefürchtete Micocolembo, Großhertzog von Quirocia. Der ander mit den grossen Riesengliedern / der zu seiner rechten Hand helt / ist der niemahln furchtsam befundene Brandabarbaran von Bolitzsche, Herr der dreyen Arabien / welcher mit derselben Schlangenhaut dort gewaffnet einher zeucht / vnd führt an statt des Schildes ein Thor / welches / als man sagen wil / eines von iener Kirchen ist / welche Simson darnider riß / als er sich mit seinem Tode an seinen Feinden rechete. Aber wende die Augen vff diese andere seite / da wirstu sehen forn vnnd an der Spitze dieses andern Kriegsheers / den allzeit siegenden / vnnd noch niemahln vberwundenen Timonel von Carcajona,
Miguel de Cervantes (Übersetzer: Pahsch Basteln): Don Kichote de la Mantzscha. Frankfurt 1648, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Don_Kichote_de_la_Mantzscha_200.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)