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Seite:Die Gartenlaube (1875) 757.jpg

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1875)

und Hüttchen und romantische Plätzchen angelegt, und Kraus hatte von der Wald- und Berggegend Zeichnungen gefertigt, auf denen man die beiden Mädchen in weißen Kleidern auf jenen anmuthigen Wegen in Begleitung der beiden jungen Männer erblickte. Als vor einigen Monaten Melchior Kraus Frankfurt und Goethen besucht hatte, hatte dieser die Zeichnungen gesehen und war auf die wildromantische Gegend von Waldeck aufmerksam geworden. Jetzt nahte das Weihnachtsfest heran. Bertuch und Kraus gedachten es in der lieben Försterfamilie zu verleben. Der Herzog folgte einer Einladung an den Hof Herzogs Ernst des Zweiten von Gotha, Goethen aber, der „in verbreiteter Wirthschaft und Zerstreuung von Morgens zur Nacht umgetrieben worden“, drängte es, einige Tage fern vom Hofleben einfache schöne Natur zu genießen; er zog Waldeck vor. „Ich bin hier“ – schrieb er von Weimar aus an Lavater – „wie unter den Meinigen, und der Herzog wird mir täglich werther und wir einander täglich verbundener. Morgen gehe ich über Jena nach Waldeck, wilde Gegenden und einfache Menschen zu sehen.“

Mit von Kalb, von Einsiedel und Bertuch ritt Goethe am 23. December 1775 über Jena nach Waldeck, wo er mit ihnen im traulichen Försterhause wohnte, und schon am Abende des ersten Tages begann er einen Brief an Karl August, der mit den sich daran schließenden, ebenfalls für den Herzog bestimmten Tagebuchsnotizen nicht nur das damalige Sein und Wesen des Dichters und das burschikose Leben in der einsamen Försterei, sondern vor Allem auch die Innigkeit lebhaft veranschaulichte, welche das Verhältniß zwischen Goethe und Karl August schon nach so kurzem Zusammenleben gewonnen hatte.

(Schluß folgt.)




Die Schäden der modernen Cultur.
5. Auf den Diensteid.

Von den verschiedensten Seiten ist bereits darauf hingewiesen, wie verwerflich und nachtheilig bei Zeugenaussagen die Verpflichtung der Beamten auf ihren Diensteid ist, denn nur zu häufig kommt es vor, daß solche Zeugen den Eid zu leicht nehmen und unwahre Aussagen machen. Polizeidiener, Executoren und Nachtwächter kommen namentlich in großen Städten öfter in die Lage, vor Gericht gegen Angeklagte zu zeugen. Sie nehmen ihre Aussage auf ihren Diensteid, und schon in der häufigen Wiederholung solcher Fälle liegt die Gefahr, daß der Respect vor dem Eide schwindet, daß er aufhört etwas Heiliges zu sein. Zudem giebt es Richter, welche auf die Aussage eines Beamten, welche dieser auf den Diensteid genommen hat, mehr Werth legen, als auf die eines anderen unbescholtenen Zeugen, als ob das Gewissen dieses weiter wäre als das des Beamten, der vielleicht schon hundert und mehr Aussagen auf seinen Diensteid genommen hat und dies, schon weil es sein Beruf mit sich bringt, als eine Geschäftssache auffaßt.

Wir wollen an einem bestimmten Falle zeigen, wohin dies bei gewissenlosen Beamten führt, und daß es solche leider giebt, wird wohl Niemand in Abrede stellen. Aus leicht zu errathenden Gründen ändern wir die Namen. – –

Der Kaufmann Kuntze kehrte eines Abendes aus einer Gesellschaft spät heim. Da er den Hausschlüssel vergessen hatte, pochte er an den Fensterladen seiner paterre gelegenen Wohnung, um seine Frau zu wecken, damit sie ihm den Schlüssel durch’s Fenster reiche, wie sie dies schon öfter gethan hatte. Die Frau hörte ihn jedoch nicht; er rüttelte deshalb stärker an dem Laden.

 „Was machen Sie hier?“ rief plötzlich eine barsche Stimmte hinter ihm.
 Erstaunt blickte er sich um, denn Strolche durchstreiften um diese Zeit nur zu oft die Straßen; er beruhigte sich jedoch sofort, als er einen Polizeibeamten hinter sich stehen sah, dessen Herantreten er nicht gehört hatte. Mit kurzen Worten gab er den Zweck seines Pochens an.
 „Sie wohnen hier?“ unterbrach ihn der Beamte. „Wer sind Sie denn?“
 Kuntze nannte seinen Namen.
 „Das kann Jeder sagen,“ fuhr der Polizeidiener in schroffem Tone fort. „Wissen Sie wohl, daß ich Sie wegen nächtlicher Ruhestörung sofort zur Polizeiwache führen kann?“
 „Durch das Pochen an das Fenster habe ich Niemand gestört,“ warf Kuntze ein.
 „Ruhig!“ herrschte ihn der Beamte an, den wir Bredow nennen wollen. „Ob Sie dies gethan haben oder nicht, darüber habe ich zu entscheiden und wenn ich Sie nicht zur Wache führen soll, so werden Sie wohl wissen, was Sie zu thun haben. Angenehm wird es Ihnen wohl nicht sein, wenn Sie wegen Ruhestörung bestraft würden.“
 Kuntze verstand diese Worte und die in ihnen liegende Aufforderung zu einem Geldgeschenke sehr wohl, da er sich aber bewußt war, nichts Unrechtes gethan zu haben, sagte er kurz:
 „Ich kann mich wegen meiner Handlungsweise rechtfertigen und brauche nicht zu befürchten, zur Wache geführt zu werden.“
 „So?“ unterbrach ihn Bredow mit höhnender Stimme. „Sie brauchen sich also nicht zu fürchten? Nun sollen Sie zur Wache. Folgen Sie mir!“
 „Sehr gern,“ bemerkte Kuntze und pochte noch einmal an das Fenster, um seiner Frau zuzurufen, wohin er gehe.
 „Sie sollen mir folgen,“ rief Bredow heftig, faßte ihn hinten am Rockkragen und stieß ihn vorwärts.
 „Lassen Sie mich los! Ich habe mich nicht geweigert, Ihnen zu folgen,“ rief Kuntze entrüstet.
 „Das wollte ich mir auch verbitten!“ antwortete der Beamte und stieß ihn noch heftiger, ohne ihn loszulassen.
 Kuntze würde um Hülfe gerufen haben, allein auf der menschenleeren Straße würde ihn Niemand gehört haben; er befürchtete auch, daß ein Bekannter ihn in dieser Lage sehen könne, was für ihn als geachteten Mann, der sich nie das Geringste hatte zu Schulden kommen lassen, doch peinlich gewesen wäre.
 Sie langten in der Polizeiwache an. Die Hausflur war dunkel. Kuntze trat sehr vorsichtig auf, weil er die Räumlichkeit nicht kannte.
 „Vorwärts!“ rief Bredow und stieß ihn so heftig, daß er mit dem Kopfe gegen die Wand fuhr.
 Jetzt rief der Gepeinigte um Hülfe.
„Ruhig!“ unterbrach ihn der Beamte, faßte ihn mit beiden Händen am Halse, um seine Stimme zu ersticken, und stieß ihn wiederholt heftig gegen die Wand. Dann öffnete er die Thür des Wachzimmers und drängte ihn hinein.
 An einem Tische saß der Polizeiwachtmeister Meisen. Bredow trat zu ihm und sprach leise zu ihm. Der Wachtmeister warf auf Kuntze einen prüfenden, drohenden Blick.
 „Hier heran!“ rief er befehlend.
 Kuntze trat näher. Er zitterte vor Erregung über die Mißhandlung, welche ihm widerfahren war. „Ich habe mich zu beschweren …“ begann er.
 „Ruhig! Warten Sie, bis Sie gefragt werden!“ unterbrach ihn der Wachtmeister barsch.
 „Ich habe den Menschen wegen Ruhestörung auf der Straße arretirt,“ sprach Bredow. „Er versuchte einen Fensterladen aufzureißen, und als ich ihn verhaften wollte, bot er mir einen Thaler, wenn ich davon abstehe; außerdem widersetzte er sich seiner Verhaftung.“
 Unwillkürlich trat Kuntze einen Schritt zurück; er war sprachlos über diese Unwahrheit und Frechheit. „Das ist nicht wahr. Sie haben mich aufgefordert, Ihnen etwas zu geben.“ rief er.
 „Was habe ich gethan?“ fragte Bredow, indem er heftig vor ihn hintrat. „Gelogen habe ich? Hier – hier?“ Er schlug Kuntze so heftig in’s Gesicht, daß dieser zurücktaumelte.
 Diese neue Mißhandlung brachte den Kaufmann fast außer sich. „Morgen werde ich mich beim Polizeidirector beschweren,“ preßte er hervor.
 „So? Sie wollen noch drohen?“ unterbrach ihn Bredow immer wüthender, schlug auf’s Neue auf Kuntze ein und stieß ihn mit dem Kopfe gegen die Wand.

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1875). Leipzig: Ernst Keil, 1875, Seite 757. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1875)_757.jpg&oldid=- (Version vom 29.12.2019)