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Seite:Die Gartenlaube (1857) 687.jpg

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verschiedene: Die Gartenlaube (1857)

übelriechenden Unterschenkelgeschwüren, die mit kleineren Geschwürchen rings herum beseht sind; bei Wechsel- und Nervenfieber; bei Mißmuth, Lebensüberdruß und Wortkargheit; bei Leber- und Lungenentzündung; bei syphilitischen Kopfschmerzen, bei trockenem und bei zu wenig Ohrenschmalz, bei Gehörleiden nach Ohrfluß, bei Grindern am Ohr mit Brummen und Zwitschern vor den Ohren; bei argem Schnupfen, wo Wasser in Menge ausfließt, Nase und Lippen sehr wund und geschwollen sind; bei Lähmung und Wundheit der Zunge, bei metallischem Geschmacke und Halsentzündung; bei Wurmbeschwerden und zu leisem Schlafe. Kurz was wäre die Homöopathie ohne Schlangengift? Warum mag aber die Homöopathie dieses Schlangengift nicht beim Schlangenbiß empfehlen? Sie (oder wenigstens die homöopathische Apotheke in Leipzig) besitzt doch eine Menge Arzneimittel (sogenannte isopathische Medikamente), welche von einer bestimmten Krankheit Eines genommen diese bestimmte Krankheit auch bei Andern zu heilen im Stande sein soll. So: Wasserscheustoff (Hydrophobin) gegen Wasserscheu; Cholerastuhlstoff gegen Cholera; Fußschweißstoff gegen und für Fußschweiß; verschiedene Wurmstoffe (Ascardin, Lumbricin, Taenia) gegen die verschiedenen Würmer; Gonorrhin, Metrorrhagin, Nephrolithin etc. Ist das zum Lachen oder Weinen?

Da es unsere Absicht ist, dem Leser jetzt für solche Fälle guten Rath zu ertheilen, wo er von einem giftigen Thiere verletzt wird, so muß zuvörderst besprochen werden, auf welche Weise bei solchen Verletzungen das Gift in den Blutstrom, von wo aus seine feindlichen Wirkungen auf den Körper geschehen, gelangen kann. – Der schnellste Weg ist der durch die Blutgefäße selbst, der längere dagegen durch die Saugadern (Lymphgefäße). Beim ersteren kann das Gift unmittelbar in ein Blutgefäß und so in den Blutstrom eintreten (eingeimpft werden), sobald nämlich das Gefäß, wie dies bei Bissen und Stichen der Fall ist, verletzt und dadurch offen ist. Mittelbar dagegen tritt das Gift in das Gefäß und Blut ein, indem es von außen durch die unverletzten Gefäßwände der Haarröhrchen, die ja so ziemlich alle Theile des menschlichen Körpers durchziehen und besonders zahlreich in der äußern Haut sind, hindurch in den Blutstrom dringt (aufgesogen wird) und in diesem durch die Blutadern zum Herzen fortgeführt wird. Hierbei muß aber das Gift, wenn es aufgesogen werden soll, auch unmittelbar die Gefäßwand berühren können und deshalb z. B. bei der Haut die hornige Oberhaut (wie bei wunden Stellen, Nissen, Schrunden) fehlen. – Auf beide Arten kann das Wuthgift toller Hunde in den menschlichen Körper gelangen: unmittelbar durch den Biß und mittelbar durch mit Wuthspeichel benetzte Kleidungsstücke, Geschirre, durch Belecken des kranken Thieres von Hautwunden und Schrunden. – Der unmittelbare Eintritt des Giftes wird sehr oft dadurch verhindert, daß das in Folge der Verletzung ausfließende Blut das Gift mit herausschwemmt. Deshalb ist auch das Pockeneinimpfen gewöhnlich fruchtlos, wenn die Impfwunde stärker blutet und durch das Blut die Pockenlymphe weggespült wird. Deshalb tritt selten nach starkblutenden Bissen toller Hunde die Hundswuth ein, wohl aber nach geringen Verletzungen durch dieselben. – Bei der Aufnahme des Giftes durch die Saugadern, welche in den meisten Fällen wohl nur erst dann vor sich zu gehen scheint, wenn die feinsten Blutgefäßchen das Gift nicht aufnehmen, kommt dasselbe langsamer und auf einem Umwege in den Blutstrom, und zwar deshalb, weil es noch viele Lymphgefäße und Drüsen zu passiren hat, ehe es kurz vor dem Herzen mit der Lymphe in das Blut einströmt. Es ist nicht unmöglich, daß auf diesem Wege das Gift allmählich zersetzt wird und nicht bis in den Blutstrom gelangt. – Bei vielen von wirklich tollen Hunden Gebissenen bricht die Hundswuth, selbst wenn keine vorbauende Behandlung stattfindet, doch nicht aus.

Mag nun das Gift auf die eine oder die andere Art in den Blutstrom eintreten können, immer ist es unsere Aufgabe, diesen Eintritt zu verhindern oder, ist derselbe schon erfolgt, das Fortfließen des Giftes in den Blut- oder Lymphröhren aufzuhalten, und so den Uebergang des Giftes in den gesammten Blutstrom zu verzögern. – Zur Verhinderung des Eintrittes des Giftes wäre es freilich am besten, wenn man das Gift in der Wunde sofort zerstörte, was durch Aetzkali, Scheidewasser, Schwefelsäure, Salmiakgeist oder brennende Hitze (Glüheisen oder Ausbrennen mit Schießpulver) geschieht. Da man aber derartige Zerstörungsmittel selten gleich bei der Hand hat, so bleibt es immer das Beste und Schnellste, so bald als nur möglich nach der Verletzung und Einverleibung des Giftes, dieses durch länger fortgesetztes Aussaugen der Wunde mit dem Munde oder mittelst Schröpfköpfe, zu entfernen zu suchen. Dieses Aussaugen mit dem Munde ist ganz ungefährlich (zumal wenn das Ausgesogene mit der Mundflüssigkeit sofort ausgespuckt und der Mund zwischendurch öfters ausgespült wird); es kann auch noch durch Auswaschen der Wunde (mit Salzwasser, Essig, Seifenwasser und sogar mit Urin, wenn keine andere Flüssigkeit gleich vorhanden ist), sowie durch Ausschneiden der Wunde unterstützt werden. Das etwaige Bluten der Wunde muß man so lange als nur möglich durch Einschnitte, Schröpfköpfe, warme Ueberschläge zu unterhalten suchen. – Um den Uebergang des Giftes in den Blutstrom zu verzögern, müssen die Adern des verletzten Gliedes durch festes Zusammendrücken oder Zusammenschnüren desselben geschlossen werden und zwar so nahe als möglich an der Verletzung an einer Stelle, die dem Herzen näher liegt, als die Wunde. – Nach dem Aussaugen und dem Auswaschen der Wunde, sowie nach dem Zusammenschnüren des Gliedes, muß die Wunde tüchtig ausgeätzt oder ausgebrannt, sodann aber längere Zeit in Eiterung erhalten werden (durch Einstreuen von spanischem Fliegenpulver).

Außer den eben angeführten, im Momente nach der Verletzung vorzunehmenden Hülfsleistungen sind alle von dem Thiere besudelten Kleidungsstücke sogleich zu entfernen. Man darf ferner nicht versäumen nach den ersten Hülfen, die man an den sichtbar verletzten Stellen angewendet hat, den ganzen Körper auf weitere Verletzungen genau zu untersuchen. Man thut wohl, zu dem Ende die Haare abzuscheeren und jedes auch noch so kleine und zweifelhafte Wundsein (jede Hautwunde) wie eine große Wunde und sichere Bißstelle zu behandeln. Auch ist es zweckmäßig, den ganzen Körper zu waschen oder in ein warmes Laugenbad zu setzen.

Sobald ein Mensch von einem wuthverdächtigen Thiere gebissen wurde, so ist dieses nicht zu tödten, sondern lebendig einzufangen und in sicherem Gewahrsam weiter zu beobachten, damit in dem Falle des Nichtausbruchs der Krankheit bei dem Thiere der Gebissene nicht unnöthiger Weise einer langdauernden und angreifenden Cur unterworfen und geängstigt werde. Denn Gemüthsberuhigung des Gebissenen ist unendlich wichtiger und heilbringender als alles Arzneigeben. (Ueber die Hundswuth und Wasserscheu beim Menschen und Thiere im nächsten Aufsatze.)

Bock.


Eine Negercolonie in Canada.

Einer der interessantesten Plätze, welche der Reisende in Nordamerika besuchen kann, ist die Colonie freier Neger zu Buxton in Canada. Etwa vor neun Jahren brachte Rev. William King, ein Irländer und presbyterianischer Geistlicher, der früher in Louisiana wohnte und mehrere Sclaven zur Verrichtung häuslicher Dienste besaß, nachdem sich deren Zahl durch die Heirath seiner Frau auf fünfzehn vermehrt hatte, sie alle nach Canada, wo er sie emancipirte. Nicht zufrieden damit und von dem Wunsch beseelt, im Großen den Versuch zu wagen, ob der freigelassene Neger im Stande wäre, sich als Landbauer zu erhalten und seine moralische und sociale Lage zu verbessern, machte sich Herr King zum Haupt und leitenden Führer einer Association, welche zu sehr günstigen Bedingungen einen beträchtlichen Strich Landes übernahm, der ursprünglich zu den von der Regierung den Geistlichen vorbehaltenen Ländereien gehörte. Die sechs englische Meilen lange und drei Meilen breite Strecke wurde vermessen, in einander kreuzende rechtwinkelige Avenuen eingetheilt und zu Ansiedelungsplätzen von fünfzig Acres ausgelegt, von denen jeder die Front einer Avenue berührte. Mit den Auslagen für Vermessung belief sich der Kostenpreis auf 2 Dollar per Acre. Die Gegend war eben, dicht von Eichen, Buchen, Ulmen, Ahorn und weißem Wallnußbaum bedeckt, mit einem Substrat von tiefem, schwarzen

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verschiedene: Die Gartenlaube (1857). Ernst Keil’s Nachfolger, Leipzig 1857, Seite 687. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1857)_687.jpg&oldid=- (Version vom 11.6.2017)