mit der andern aber Er auch einen jungen Herrn bekommen hat) diese Güter erlangt; nach dessen tödtlichen Hintritt / im Jahr 1642. seine Eltere / vnnd erster Ehe / Herren Söhne / dieselbe ererbt haben / auch kurtzverwichener Zeit / in selbige versetzt worden seyn. Welches dann meistentheils auß einem Vns zukommnen Schrifftlichen Bericht genommen worden ist. Obgedachter letzte Graf von Zimbren ist / in der Reichs-Matricul / Monatlich auff 60. fl. belegt gewesen: Daran hernach die Grafen von Helffenstein / vnnd Fürstenberg nur den halben Theil erlegen wollen; vnd hat Anno 1649. auff dem zu Vlm im Christmonat gehaltenen Craißtage / Fürstenberg / vmbständlich / in einer gedruckten Schrifft erwiesen / daß man wegen Mößkirch / vnd Zugehörde / mehr nicht als besagten halben Theil zuerstatten habe / ist auch darbey gelassen worden; wiewol in den nächstverflossen Kriegs-Jahren / man ein mehrers da begehren wollen. Was den andern halben Theyl anbetrifft / so werden solche 30. fl. bey der Statt Rothweil gesucht / als die den besten Theil von den eygenthumblichen Gütern / wie man will / vnd letztlich auch das Zimmerische Stammhauß / sampt zugehörigen Flecken / vnd Dörffern / vmb acht vnnd achtzig tausendt Gulden erkaufft; gleichwol vor diesem nur den fünfften Theil am Anschlag geben wollen; wie auß vorangezogener Schrifft / vnnd auch dieses zuersehen / daß der Hochlöbliche Schwäbische Craiß / ingleichem vmb die vbrige 18. Gulden die Statt Rothweil schon vor langsten angefordert / vnd solch Gerichtlich Begehren / durch ein Endvrtheil in Camera, erhalten habe; wie dann auch solche in dem klaren Buchstaben deß Reichs-Abschiedts de Anno 1576. §. Bey Berathschlagung / etc. gegründet seye / allwa außtrucklich verordnet / wann zween oder drey oder mehr Ständt in Besitz einer Herrschafft seynd / vnnd man nicht weiß / von weme die Reichs-Hülff einzufordern / daß allemal der jenige / welcher das Stammhauß besitzt / dessentwegen angelangt / vnd gegen demselben verfahren werden möge / doch jhme seine Forderung / gegen seine MitErben / oder MitBesitzer / zu Vergnügung jhrer Gebürnussen / zuverfolgen / vorbehalten. Sihe / was hievon in der Continuation meines Itinerarii Germaniae, cap. 1. einkommen ist; so zwar nicht meine / sondern eines vornehmen Herren Wörter seyn sollen; die mir auch von einer vornehmen Person also communicirt worden, wie daselbst / gleich im Anfang von der Reichs-Matricul / zu finden; vnnd ich mich zu Ende derselben / fol. 14. mit diesen formalibus verwahret habe: Vnd so viel auch von der Reichs Matricula, in welcher ich der Eingangs gedachten Relation: Item / anderer geschriebenen Verzeichnussen / vnnd gedruckten Büchern gefolgt / nicht wissend / ob alles durchauß also / oder seythero geändert worden seyn mag: Darzu dann ein mehrere Wissenschafft der Reichssachen / als bey mir ist / erfordert wird; vnd dahero / so etwan hierinn geirret worden / mir nicht zu imputiren; wie ich mich dann auch deßwegen bester massen verwahret / vnd was nicht recht / für nicht gesetzt / vnd geschrieben / vnd keinem an seinen Rechten / vnnd Praetensionen / etwas zum Praejuditz / Nachtheil / vnnd Schaden gesetzt haben will. Biß hieher meine Wort. Sonsten findet sich / daß Zimmern / zu Vnderhaltung deß Cammergerichts zu Speyer / dem erhöchten Anschlag nach / jährlich geben 25. Gülden / den Thaler zu 69. Kr. gerechnet. Was die letztere Kriegshändel anbelangt / so lise ich mehr nicht / als / daß Anno 1634 der Schwedische FeldMarschall / H. Gustav Horn / Mößkirch eingenommen / vnd daß von dannen Anno 1643. im November / die Käyser- vnd Chur-Bäyrischen / auff das Dorff Newhausen / ein Stund von Tutlingen / vnd nicht vber ein halbe Stundt von Mülen / da der Weymarische Gen Major Rosa sich befande / gelegen / vnd weiters auf gedachtes Tutlingen gangen seyn / vnd dabey den bekandten Sieg / wieder die Frantzösische HauptArmee / erlangt haben. Sihe vnten Tutlingen. Was sonsten vor / vnd hernach / allhie / zu MößKirch / vorgegangen / wirdt vielleicht noch künfftig / neben anderer Orten Geschichten / von jemands herfür geben werden.
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_181.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)