Zum Inhalt springen

Seite:De Merian Sueviae 167.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

oder wie ich in einer geschriebenen Verzeichnuß gelesen habe / 62. Gulden / 32. Kreutzer. Was aber die Statt betrifft / so ist ihr Monatlicher ReichsAnschlag 196. Gulden / vnd zum CammerGericht Jährlich / 166. Gülden / oder wie in der erwehnten Verzeichnuß stehet 166. Gulden / 42. Kreutzer. 5 Heller / den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet. Vor wolgedachter Herr Limnaeus behält noch die alte CammerGebür / nämblich 100. Gulden / der auch sagt / daß in der obangedeuten Außführung der Statt Lindaw / die vnversehens abgelößte ReichsPfandschafft betreffend / pag. 40. vnd 565. stehe / daß Crusius, vnnd Dresserus, geirrt / in dem sie geschrieben / Lindaw habe vor Zeiten / vnder die Aebbtissin deß Closters allhie gehört: Jtem / es sey diese Statt in acht Zünffte / vnnd den Sunffzen / oder Geschlechtern / alt (vielleicht Ald / das ist / oder / wie die Oberländr reden / ) Burgerstuben / außgetheilet; in ad. ad lib. 7. Vnd ad Capitulat. Caroli Quinti berichtet Er auß der obgedachten gründlichen Außführung / etc. daß vom Käyser Sigismunden / den Burgermeistern / Rath / vnnd Burgern der Statt zu Lindau / dise nachgeschriebene Gnad vnd Freyheit / gethan / vnd gegeben / als Sie Jhrer Mayestät Vorfahren / vnnd deroselbst / vierthalb hundert pfund Heller / zu jährlicher Stewer / biß daher gegeben / daß Sie / vnd Jhre Nachkommen / Burger zu Lindaw / Jhr Majestät vnd dero Nachkommen an dem Reich / zu solcher järlicher Stewer zweyhundert Pfundt Heller / vnd nicht mehr fürbaß geben / vnd zu geben pflichtig seyn sollen / laut privilegii de dato Costnitz / den ersten Mitwoch / nach vnsers Herrn Fronleichnams Tag / Anno 1415. Jm Jahr 1646. den 29. Decembr. alten Calenders / ist der Schwedische FeldMarschall / Herr Carl Gustaff Wrangel nach Eroberung Bregentz / in dem vor Lindaw außgebawten Capuciner Closter / zu recognosciren ankommen / darauff Er dann die Statt zu belägern vorgenommen / welche Belagerung auch biß auff den 24. Hornung / auch alten Calenders / deß Jahrs 47. gewähret hat: Wiewol Theils vom 26. sagen / da man völlig / vnnd zwar vnverrichter Sache / darvon wider abgezogen ist; ohnangesehen / Sie / die Statt / zu Wasser / vnd Land belägert gewesen / vnd man / dem Bericht nach / dieselbe damaln / wegen deß / zu Winters Zeit / sehr hinweg gefallenen Wassers / trucknen Fusses hätte vmbgehen können. Jn der Statt war / neben dem gewesten Ordinari Commendanten / Herrn Graffen zu Wolffeck / Freyherrn zu Waldburg / etc. Obrister / H. Eusebius von Crivelli / Freyherr / so den 13. 23. Jenner / deß besagten 1647. Jahrs / durch- vnnd hieher kommen. Es seyn / in Zeit dieser Belagerung / zu Lindaw / bey die siebenhundert sonderlich Frembde / vnnd Kinder / begraben worden; vnd wurde der Schaden / so der Statt geschehen / auff 200. tausendt Gülden geschätzt. Vnnd hat man vber solcher / in der Lufft ein fewriges Schwerdt gesehen; wie in dem Tomo Quinto Theatri Europaei stehet. Dieweil aber folgendts im Jahr 48. in dem auffgerichten General Reichsfrieden / geschlossen worden / daß die Statt Lindaw wider zu restituiren seye; deßwegen so seyn / im nachgehenden 49. Jahr / der beyden außschreibenden Herrn Craiß-Fürsten / Costantz / vnd Würtemberg / subdelegirte Herren Commissarien / hieher kommen / die Execution, dem Instrumento Pacis gemäß / allda an die Hand zunehmen; vnd ist hierauff die bißhero lange Jahr allhie gelegne Käyserliche Guarnison / oder Besatzung / ab- vnd außgeführt, vnnd hergegen die veste Statt / mit deroselben eygenem / vnd etwas geworbenen Volck / besetzt worden. Es haben sich auch die Jesuiter von dannen begeben / vnd hat die Statt die obgedachte Reichs-Pfandtschafft / den Kellerhoff / Vogtey / vnd die 4. Dorffschafften / den 5. 15. Maij / wider bekommen / vnd gleich darauff die Huldigung von jhnen angenommen. Sihe den 6. Tomum Theatri Europaei.

Es ligt nicht weit von der Statt das Schlößlein Giessen / sodem Spital allhie / zu Lindaw gehörig seyn solle / vnd welches die Schwedischen ein- jhnen aber die Käyserischen / den 7. 17. Augusti / Anno 1647. durch Vergleich / wider abgenommen haben. Der Fluß Argen laufft fürbey.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_167.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)