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Seite:De Merian Hassiae 078.jpg

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Neun vnd zwantzigsten Jahren. Ad Mandatum Domini Imperatoris.

Es wird Jährlich allhie / vmb den Tag S. Marien Geburt / das Peiffer-Gericht gehalten / so ein sehr altes herkommen / vnd hat den Namen daher / weil die 3. Stätt / Nürnberg / Wormbs / vnnd Bamberg / (doch allein die alte Statt) Jährlichen in der Herbstmeß / den nächsten Gerichts-Tag vor Mariae Geburt / vor sitzendem Gericht / von deß H. Reichs / vnd Statt-Gerichts Schultheissen / als zu dessen Ampt solches von alters hero gehörig / ihre Zoll-Freyheiten / so Sie allda zu Franckfurt haben / mit Pfeiffern auffholen müssen. Gegen solche Zoll-Befreyung / geben obbemelte 3. Stätte / vnd jede besonder / dem Schultheissen einen weissen höltzernen Becher / darinn ein Pfund Pfeffer / einen alten weissen Biberhut / zween weisse Handschuch / vnd ein weiß Stäblein. Den Hut / oder Filtze / welchen Wormbs allein gibt / lösen Sie jedesmal mit einem Goltgulden widerumb auß / vnd verbleiben solche stück deß Schultheissen. Die Pfeiffer vnderhelt allein die Statt Nürenberg; hergegen geben die andere Stätte deroselben Jährlich ein gewisses / vnnd hat / vor Zeiten / ein jede Statt ihre eygene Pfeiffer gehabt; wie D. Ludovicus von Hörnigk / de regali Postarum Jure, c. 18. th. 8. p. 265. berichtet; auch am folgenden Blat / dieses von gedachter Statt Franckfurt setzet:

Quinque haec nobilitant Francfurtum, Posta, Machaera,
Emporium, electus Caesar, itemque Libri.

Es werden die Bürger in drey Ordnungen abgetheilet. Die erste ist der Geschlechter im alten Limpurg / welches Hauß an den Römer / oder das Rathhauß / zur rechten Hand stosset. In der andern seyn die jenige / so den Geschlechtern am nechsten / als die keine Handwerck / sondern Handlungen treiben / oder von ihren Väterlichen Renten / vnd Einkommen leben / vnd ihr Zusammenkunfft im Frawenstein haben / welches Hauß auff der lincken seyten deß besagten Römers ligt. Die vbrigen Bürger haben ihre gewisse Zünfften / deren Zunfft-Recht aber ist denselben / vermög deß am 28. Febr. An. 1616. von dem Käyserlichen Herren Commissarien / dem Churfürsten zu Mäyntz vnd Landgraffen zu Hessen Darmstatt / ergangenen Decrets / entzogen / vnd selbige von dem Rath Gesetz vnd Ordnung zu nehmen angewiesen worden.

Es regieret aber beyde Stätte Franckfurt vnd Sachsenhausen / einerley Rath / welcher der Evangelischen Religion / vnd ohngeänderter Augspurgischen Confession / zugethan / vnd von 43. Personen bestehet. Ihr der Statt Reichs Anschlag zum Einfachen Römerzug / ist Monatlich 20. zu Roß / 140. zu Fuß / oder 800. Gülden: vnnd / zu Vnderhaltung deß Cammergerichts zu Speyer / nach dem erhöchten Anschlag / Jährlich 416. fl. 42. Kr. 5. Heller; wie ich in einer Anno 1576. gemachten Verzeichnuß / gefunden. Siehe auch D. Wilhelm Beckers Synopsin Iuris Imperii Romano-Germanici, Anno 1649. zu Cölln / in 12. gedruckt. Vorhin waren es 250. fl. den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet.

Von denckwürdigen Sachen / vnd zwar Erstlich von Kirchen / seyn zu sehen / obgedachter Thumb / zu S. Bertholomaeo, so ein Stifft / das etwan zum Salvator geheissen / vnnd Käyser Carls deß Grossen Vatter / wie auch oben gemeldet / angeordnet / vnnd Er Carolus hernach mit grossem Einkommen / Dörffern / vnd Landgütern / ansehnlich begabt vnnd befreyet hat; wiewol der Zeit solche Güter nicht alle mehr vorhanden seyn sollen; dessen Vrsachen Reusnerus de Urbibus Imperialibus pag. 65. (daselbsten er auch dieser Statt Lobsprüch setzet / vnnd auß ihme obgedachter Limnaeus lib. 7. cap. 16. num. 4.) beybringen. Ausser dieser seyn auch viel andere Gottshäuser von beyden Religionen / in beyden Stätten / als das Stifft S. Leonhard / (dessen Reliquiae im Jahr 1323. von Vienne in Franckreich anhero gebracht worden seynd /) vnser lieben Frawen Stifft / das Teutsche Hauß vnnd Kirch (darinn Ludwig von Schwalbach Anno 1273. der erste Commenthür gewesen) die Barfüsser Kirch / dz weisse Frawen Closter An. 1350. gestifftet / S. Niclaus / Spital vnd Kirch zum H. Geist / S. Catharinae Closter / S. Antonij; dz Carmeliten Closter / (so An. 1256. fundirt / vnd An. 1638. im Majo durch Fewer Schaden gelitten) dz Prediger Closter / An. 1260. zuerbauen angefangen /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_078.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)