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Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 309.png

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durch welchen die Havel fliesset / und auf der andern halben Seiten 2. gemachte Gräben / und die Spree. Es ist auch diese Vestung oder Schloß / mit vielen Handmühlen wol versehen. Einer berichtet / daß / ehe man auß der Stadt darzukomme / man zuvor über ein hültzerne Brücke müsse / darunter die Havel / fast als die Saal breit / hinlauffe. Und obwoln die Wäll sehr hoch so sehe man doch fast alle Ingebäude. Wann ein Feind etwas außrichten wolte / müste es auß der Stadt geschehen / da lige aber der Havel im Weg. Das alte Schloß habe einen starcken Thurn / so eben der seyn wird / den sie da den Julius-Thurn / wie ein anderer meldet / nennen. Was die Stadt betrifft / so ist dieselbe nicht groß / aber mit einem Wall / und Graben verwahret. Ligt in einer grossen sandichten Ebene / und hat ausserhalb Weinwachs: innerhalb ist sie von Gebäuen schlecht; hat grosse lange Gassen / und ist umbs Jahr tausend sechshundert und fünf fast kein Hauß alhie gewesen / da nicht vor der Thür zwo Bäncke mit Lehnen / die Länge herauß gebaut / gestanden / daß auch vier und fünff Personen auff jeder haben sitzen können. Zwischen der Vestung und der Stadt ligen viel stattliche Mühlen / dergleichen an festen Orthen sonsten nicht zu finden. Ausser dem Stadtgraben war vorzeiten ein unformlicher grosser Wall / an welchem Anno 1636. bey dem Closter-Thor ein spitzig Bollwerck gelegt worden / damit der Wall etlicher massen / und gleichwol auch das Bollwerck / eins vom andern / bestrichen werden könte. Diese Vestung hat Churfürst Georg Wilhelm Anno 1631. dem König in Schweden Gustavo Adolpho eingeraumet / der seine Besatzung darein geleget / und in Händen behalten biß auffs Jahr tausend sechshundert vier und dreissig / da solche der Feld-Marschall Bannier Ihr. Churfürstlichem Durchl. auff gewisse Beding wiederumb abgetretten / seyt welcher Zeit sie nicht mehr in frembde Hände gerathen: Und ist sie nun etlich Jahr hero unter dem Obersten Hans Georg von Ribbeck mit sechshundert Mann besetzt gewesen. Johan. Angelus à Werdenhagen setzet in Antegressu part. 4 de Rebus pub. Hanseatic pag. 373. folgende deß Petri Lindebergii Verß / von besagter Vestung / oder Churfürstlichem Schloß:

Nequaquam generosà tibi Spandovia desunt,
     Commoditas, vallum, moenia, fosa, situs,
Obstupui, ut primum vidi munimina dia,
     Naturamque plagae, commodaque ampla soli.
Et magis obstupeo, quoties considero visa;
     Tanta tibi subsunt robora tanta plagae.
Vix certe poteris dehinc plus munirier unquam,
     Nec magis ipsa loco conveniente strui.


Stargard /

Ein Fürstliche Pommerische Stadt / an der Ina / sub latit. 53. 25. et longit. 39. 15. gelegen / so soviel / als ein altes Schloß / Oldenburg / oder ein alte Burg / heisset. Ist noch / zun Zeiten Bischoffs Ottonis von Bamberg / ein offener Flecken gewesen / als Er hieher das Evangelium zu predigen kommen ist. Doch ist dabey im Kaholtze ein festes Schloß gestanden / auf welchem / nach der Alten Legenda 200. Jahr vor Bischoff Ottonis Ankunfft / etlicher erschlagenen Christen auffgesteckete Todtenköpffe / das Gloria in altissimis Deo, sollen gesungen haben. Im Teutschen Adel-spiegel wird der Graffschafft Stargard in Pommern gedacht / davon Micraelius, wie er in Beschreibung dieser Stadt / lib. 6. Pomer. descript. pag. 576. meldet / sonst keine Nachrichtung mehr gefunden. Doch weil man umb die Stadt annoch ein sonderlich Feld von etlichen Hufen hat / daß man der Huckherrn Feld / oder

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_309.png&oldid=- (Version vom 21.4.2023)