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Seite:De DZfG 1890 03 440.jpg

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Incorporation hat die Royal Historical Society ihre Mitgliederzahl erheblich vermehrt, s. Ath. Nr. 3253. – c) Mit der neugegründeten Brit. Record Society (s. Nr. 39 a), die am 1. Mai ihre erste Sitzung hielt, ist die bisherige Index Society verschmolzen worden. – d) Einen Bericht über die Thätigkeit d. hist. Comm. der hist.-philos. Classe der[WS 1] Ak. d. Wiss. in Krakau s. im Anzeiger der Ak. vom März 1890. Speciell über die Polnische histor. Station in Rom und deren Arbeiten berichtete das HJb 11, 206 f. – e) Die im Sommer 1888 gegründete Società Dantesca Italiana hat soeben das 1. Heft ihres Bulletino ausgegeben (Firenze, Landi). Die Ges. plant eine kritische Gesammtausgabe der Werke Dante’s.

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Die Frage der Versendung von Handschriften ist für die Preussischen Bibliotheken in sehr dankenswerther Weise durch einen Erlass des Cultusministers vom 8. Jan. 1890 geregelt worden. Die Bibliotheken sind darnach zur liberalsten Versendung ihrer Druck- und Handschriften an Staats- oder unter staatlicher Aufsicht stehende Bibll. sowohl anderer Dt. Länder wie des Auslandes unter Voraussetzung der Gegenseitigkeit ermächtigt worden, s. CBl. f. d. ges. Unterr.-Verw. in Preussen 1890, 179 f. Hoffentlich wirkt letztere Bedingung nicht als Hinderniss für die Bethätigung eigener Liberalität, sondern als Mittel der Propaganda. Wünschenswerth wäre zum Vortheil der in kleinen Orten sesshaften Gelehrten die Ausdehnung der Erlaubniss auf Anstalten, welche nach Ermessen der versendenden Bibliothek gleiche Sicherheit wie staatlich beaufsichtigte Bibliotheken bieten. – Der oben wiedergegebene Monumenten-Bericht berührt dieselbe Frage mit seiner erneuten lebhaften Beschwerde über die Wolfenbütteler Weigerung. Soweit wir sehen, hat sich eine gegnerische Stimme nirgends vernehmen lassen, man hat die Klage der Monumenta vielmehr entweder einfach übernommen oder durch Aeusserung der eigenen Entrüstung über den „ebenso unglaublichen wie beklagenswerthen Beschluss“ noch verschärft (s. Lit. CBl Nr. 20). Diese Zeitschrift hat sich schon in einer früheren Notiz (’89, 188 Bd. 2, 240 f.) grundsätzlich auf die Seite derer gestellt, welche die Wolfenbüttler Massregel bedauern und einer möglichst liberalen Versendung von Hss. das Wort reden. Ohne von den damaligen Ausführungen irgend etwas zurückzunehmen, sei es gestattet, doch auch die Kehrseite zu betrachten. Es ist nicht wohl statthaft, den so hochverdienten Wolfenbütteler Oberbibliothekar der blossen sinnlosen Willkür zu beschuldigen und an seiner Begründung der Massregel ganz achtlos vorbeizugehen. Wenn er versichert, dass „bei einer ganzen Reihe sich rasch hintereinander folgender Fälle die nach auswärts gesandten Mss. in Folge schonungsloser Behandlung oder nachlässiger Verpackung arg beschädigt in die Bibl. zurückkehrten“, so mag man immerhin annehmen, dass sich dem gewissenhaften Hüter dieser Schätze die Bedeutung der Schäden schlimmer darstellt als dem aussenstehenden Beurtheiler; aber es bleibt doch noch eine schwere Anklage übrig, welche den betheiligten Kreisen Anlass zu ernster Prüfung geben sollte. Sind die Klagen über zunehmende rücksichtslose Behandlung von anvertrautem wissenschaftl. Material, die man auch sonst hie und da hören kann, ganz

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: des
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 440. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_440.jpg&oldid=- (Version vom 28.10.2022)