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Seite:De DZfG 1890 03 434.jpg

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nächste Verwaltungsjahr verschoben werden. – Aus dem Nachlasse des in Marburg verstorbenen Prof. E. Ranke empfingen wir dessen umfangreiche Vorarbeiten für die Vitae Engelbert’s von Köln und der hl. Elisabeth.

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In der Reihe der Handausgaben wird eine krit. Bearbeitung der Chronik Reginos von Prüm von Hrn. Dr. Kurze in Stralsund im Sommer erscheinen. Ein neuer Abdruck der Ann. Altahenses ist von dem Freiherrn E. v. Oefele übernommen worden. Durch das hoch anzuerkennende Entgegenkommen des kgl. Preuss. Cultusministeriums ist der Sammlung der Handausgaben eine stärkere Verbreitung auf den Gymnasien erwirkt worden, welche den ma. Geschichtsstudien zu grösser Förderung gereichen wird.

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In der Abth. der Leges ist der 5. und letzte Band der Folioansgabe mit der durch Hrn. Prof. Zeumer vollendeten Bearbeitung der Lex Romana Raetica Curiensis abgeschlossen worden. Derselbe ist gegenwärtig mit der Lex antiqua Eurici und der Lex Visigothorum Rekkisvinthiana beschäftigt, die in einer Sonderausgabe erscheinen sollen. Die von Hrn. Prof. von Salis in Basel übernommene Lex Burgundionum, welche sich an die Lex Alamannorum anschliessen wird, ist nahezu druckfertig. – Als neuer Hilfsarbeiter ist für diese Abth. seit Anfang Sommer 1889 Herr Dr. Victor Krause aus Liegnitz eingetreten, dem zunächst die Fertigstellung des von Hrn. Prof. Boretius in Halle begonnenen 2. Bandes der Capitularien des Fränkischen Reiches als Aufgabe zufiel. In einem besonderen Hefte sollen davon zunächst die Gesetze Ludwig’s I. seit 828 und Lothar’s, ferner die Ital. Capitularien unter Anschluss der Verträge mit Venedig ausgegeben werden. Das Corpus placitorum wird von Hrn. Assessor Dr. Hübner in Berlin durch kurzgefasste Regesten vorbereitet, für die Libri feudorum hat Hr. Prof. K. Lehmann in Rostock 24 Hss. bereits verglichen. – Mit der Bearbeitung der Reichsgesetze, deren 1. Theil bis 1291 reichen soll, ist Herr Prof. Weiland in Göttingen so weit vorgeschritten, dass er im nächsten Winter den Druck dieses Theiles hofft eröffnen zu können. – Etwas früher noch als diese Reichsgesetze werden die unter Leitung des Hrn. Hofrath Maassen von Hrn. Dr. Bretholz in Wien herausgegebenen Synoden des Merowingerreiches zum Drucke gelangen. Sie sollen einen Halbband bilden, dem sich zur Ergänzung die Synoden des Karoling. Reiches anschliessen würden, sobald dafür ein geeigneter Bearbeiter gefunden sein wird.

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In der Abth. Diplomata sind die Vorarbeiten für die Urkk. Otto’s III. so weit beendet worden, dass im Dec. der Druck beginnen konnte, welcher bis zum 13. Bogen fortgeschritten ist. An den Vorarbeiten betheiligten sich für Italien Prof. Dr. von Ottenthal, Dr. Tangl und Dr. Starzer, in Dtld. Dr. Bretholz, Dr. Kehr, Dr. Hertel und Dr. Sackur. In Wien unterstützten den Leiter der jetzige ständige Mitarbeiter Dr. Erben, Archivar Dr. Uhlirz und in jüngster Zeit Dr. Tangl. Diesem ist insbesondere die Anfertigung der Register zu dem 2. Diplomata-Bande übertragen worden. Mit der Fortsetzung für die Zeit K. Heinrich’s II. ist seit dem Oct. 1889 Hr. Prof. Bresslau betraut; derselbe wird diese Arbeit auch an seinem neuen Wohnorte nicht unterbrechen. So dringend wünschenswerth es auch wäre, die Urkk. der Karolinger ebenfalls in Angriff zu nehmen und damit die

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 434. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_434.jpg&oldid=- (Version vom 28.10.2022)