Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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dürfte die Auflehnung gegen jede Eidesleistung zurückzuführen sein, welche sowohl von den Prager Magistern im Jahre 1418 als von dem Cardinal Julian Cesarini 1433 den Husitischen Extremen beigemessen wird; mit letzteren befinden sich auch hierin die Böhmischen Brüder in Uebereinstimmung, während Wiclif, soweit ich sehe, gegen die Berechtigung der Eidesleistung einen Einwand nicht erhoben hat[1]. Was die übrigen Punkte des Taboritischen Programmes anlangt, so ist, wie schon bemerkt, für manche derselben – so für die Verwerfung der Bilder-Reliquien- und Heiligenverehrung, für die Taboritische Bekämpfung des weltlichen Besitzes der Geistlichkeit und die Anfeindung des Mönchstandes, endlich für die Taboritische Sacramentslehre – deren Wiclifischer Ursprung wahrscheinlich gemacht worden; hinsichtlich anderer wird bei der oben hervorgehobenen engen Uebereinstimmung der Wiclifisch-Lollardischen Lehren mit denen des Waldenserthums eine endgültige Entscheidung der Frage, was die Taboriten jeder der beiden religiösen Grundströmungen verdankten, zunächst ausgesetzt bleiben müssen[2]. Gegenüber der ausschliesslichen Betonung des Wiclifischen Einflusses sei hier nur daran erinnert, dass auch an die radicalen socialpolitischen Ideen des Taboritenthums, welche Abschaffung der geistlichen und weltlichen Gesetzgebung, Beseitigung der Universitäten und des Gelehrtenstandes, in letzter Linie Herstellung eines theokratischen Staatswesens auf Grundlage allgemeiner
- ↑ Palacky, Documenta S. 679; Monumenta conciliorum a. a. O.; Goll II, 42; Gindely, Gesch. der Böhm. Brüder I, 43. Auch der in gleich engem Verhältniss zu den Waldensern wie zu den Taboriten stehende Johann von Drändorf verwirft den Eid; vgl. oben S. 358.
- ↑ Die Taboritische Anschauung, dass unwürdige Priester die Macht, die Sakramente wirksam zu spenden, verlieren, ist von Preger wohl mit Recht auf Waldensischen Ursprung zurückgeführt worden. Weder Wiclif, noch Hus haben einen solchen Satz gelehrt, während für das Bekenntniss der Lombardischen Waldenser jene Anschauung von grundlegender Bedeutung ist. Allerdings haben auch die Englischen Lollarden die Waldensische Auffassung getheilt, was aber schwerlich dazu hinreichen dürfte, eine Beeinflussung der Taboriten seitens des Waldenserthums mit Loserth bestimmt in Abrede zu stellen.
deficiendo ab isto citra gradum peccati irremissibilis in purgatorio est purgandus“. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist auch von den Englischen Lollarden die Existenz des Fegfeuers in Abrede gestellt worden (Lechler, Johann v. Wiclif II, 430).
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 391. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_391.jpg&oldid=- (Version vom 1.11.2022)