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Seite:De DZfG 1890 03 372.jpg

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nachträglich aber rückfällig geworden seien. Ihre Strafe ist unter diesen Umständen eine sehr harte gewesen: Els Feur hatte für ihre ganze Lebenszeit das blaue Busskreuz auf der Vorder- und Rückseite ihrer Kleidung zu tragen und musste an sieben aufeinander folgenden Sonntagen einen Rundgang um die Kirche zu Garsten machen, wobei sie von dem ihr folgenden Pfarrer tüchtig (fortiter) mit Ruthen geschlagen werden sollte; in die Kirche eingetreten, hatte sie sich alsdann rücklings an die Schwelle des Gotteshauses zu legen, damit sie von den Ein- und Ausgehenden mit Füssen getreten werden könne, bis ihr der Pfarrer das Zeichen zum Aufstehen geben würde. Die Wittwe Geisel sollte das Kreuz zwanzig Jahre lang tragen und einmal beim Kirchenumgang von dem Pfarrer in der beschriebenen Weise gezüchtigt werden. Geringere Strafen trafen die Uebrigen: Dietrich Wagner von Grieglern, seit 32 Jahren Waldenser, wurde verurtheilt, acht Jahre lang mit dem Busskreuze bezeichnet zu bleiben und einmal, vom Dorfpfarrer gefolgt und eine Ruthe und eine brennende Kerze tragend, einen Gang um die Kirche zu machen. Der zehnjährige Knabe Salman von Schwamming sollte zwei Jahre, der dreissigjährige Heinrich von Derfl sechs Jahre lang das Busskreuz tragen, der Letztere überdies innerhalb Jahresfrist eine Wallfahrt nach Rom antreten[1].

Im Laufe der folgenden Jahre scheint die Lage des Inquisitors Petrus sich zu einer sehr schwierigen gestaltet zu haben. Die von ihm gefällten scharfen Strafsentenzen wurden von den Waldensern, zu denen sich offenbar ein sehr beträchtlicher Bruchtheil der Oesterreichischen Landbevölkerung gehalten hat, keineswegs mit Ergebung hingenommen; es erwachte vielmehr abermals jener Geist trotzigen Widerstandes, der die Inquisitoren bereits in den Jahren 1260–1266, dann wieder um 1315 und 1330 in Schrecken gesetzt und der sich in den kriegerischen Scenen im benachbarten Neuhausischen Gebiete so drohend kundgegeben hatte. Wohl aus Anlass der Todesurtheile, welche Petrus über Waldenser der Dorfgemeinde Wolfern bei Steyer gefällt hatte[2], wurde das Pfarrhaus zu Wolfern im Jahre 1393 in Brand


  1. Vgl. Beilage II Nr. 1.
  2. In dem in der Beilage (II Nr. 2) mitgetheilten Inquisitionsurtheile von 1398 geschieht der Auslieferung einer Anzahl verurtheilter Waldenser aus Unterwolfern an die weltliche Behörde Erwähnung.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 372. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_372.jpg&oldid=- (Version vom 1.11.2022)