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Seite:De DZfG 1890 03 354.jpg

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die dritte, die Frau eines Wittenberger Bäckers, hatte auch in Dresden sich als Ketzerin bemerkbar gemacht. Soweit uns der Inhalt der Irrlehren jener Wittenbergerinnen überliefert ist, decken sie sich so vollständig mit den Lehren der Waldenser, dass die Zugehörigkeit der drei Ketzerinnen zur Waldensischen Secte nicht bezweifelt werden kann[1]. Während die Magdeburger Provinzialsynode von 1370 die in erster Linie von den Waldensern vertretene Lehre, dass die Wirkung der priesterlichen Handlungen durch sittliche Makellosigkeit bedingt sei, nachdrücklich verdammte und die strenge Befolgung der kaiserlichen Ketzergesetze einschärfte, ist an den Meissner Bischof, wie bereits früher erwähnt, 1381 auch von Böhmen aus die Aufforderung zur Ausrottung der Waldensischen Ketzerei ergangen[2]. Die Waldenserverfolgung der Böhmischen Inquisitoren hat sich dann auf Thüringen und, wie wir annehmen dürfen, auch auf Sachsen-Wittenberg ausgedehnt. Zwei zum Katholicismus zurückgetretene Waldensische Prediger, Conrad von Erfurt und Hans aus Steiermark, hatten zuerst versucht, auf gütlichem Wege die Erfurter Waldensergemeinde mit der Kirche auszusöhnen; nachdem dieser Versuch völlig fehlgeschlagen, hielten der Cölestiner Petrus und Martinus von Amberg 1391 über die Widerspenstigen Gericht. Im folgenden Jahre scheint dann Martinus von Prag abermals gegen

  1. Ant. Weck, Der – – – Residentz und Hauptvestung Dresden Beschreibung. Nürnb. 1680, S. 305: indeme (wie ein uhraltes Manuscript meldet) selbiges Jahr [1366] zwey Jungfern zu Wittenberg, deren die eine aus der Marck, die andere um Wittenberg buͤrtig gewesen, welche beyde Margaretha geheissen, und eines Becken Weib in Wittemberg, Agnes genant, welche letztere auch nachgehends sich alhier eingefunden, insgesamt eine Secte erreget, also dass sie vorgegeben, der Antichrist wäre gebohren, man sollte an kein Fegfeuer glauben, noch an die Vorbitte der Heiligen und sagten, man solte sie nicht ehren, es wäre Abgötterey; sie verachteten den Pabst, die Prälaten und andere Geistlichen, erwehnten, die Pfaffen wären geitzig, hoffärtig und unkeusch; auch hielten sie nichts von dem geweyheten Saltze und Wasser. Sie gaben für, es wäre erdichtet ding mit der Kirche und dem Banne, auch waren sie wider die Wallfahrten und Besuchungen der heilligen Oerter. Endlich wolten sie auch nicht, dass man die Ubelthäter umbrächte, sondern achtete es für Todtsünde. Es wurde ihnen aber respective von Churfürsten zu Sachsen und denen Landgrafen in Thüringen auch Marggrafen zu Meissen das Vornehmen zeitlich verbothen.
  2. Hartzheim, Concilia Germaniae IV, 412; 413. Vgl. oben S. 343.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 354. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_354.jpg&oldid=- (Version vom 31.10.2022)