Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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der verurtheilten Häretiker bestimmt; bei dieser Gelegenheit etwa erfolgende Hinterziehungen sollen für die Schuldigen den Verlust des gesammten Vermögens zur Folge haben[1]. Ein königliches Edict vom 18. September 1376 spricht dann wiederholt den Bann gegen jede Ketzerei im Böhmischen Königreiche aus, bedroht deren Anhänger mit dem Scheiterhaufen und ordnet ihre energische Verfolgung seitens der königlichen Beamten an[2].
Ein näheres Eingehen auf die Reichsgesetzgebung Kaiser Karl’s IV. in Bezug auf die Verfolgung der Häretiker müssen wir uns hier versagen[3]. So spärlich auch die Spuren sind, welche die Wirksamkeit der von Karl IV. mit den weitgehendsten Privilegien für das ganze Deutsche Reich ausgerüsteten Inquisitoren hinterlassen hat, so wird man doch die Bedeutung jener Ketzererlasse für die Niederhaltung der mächtig angewachsenen kirchlichen Oppositionsparteien des 14. Jahrhunderts nicht hoch genug anschlagen können. Die sämmtlichen Gesetze haben sich ja bekanntlich in erster Linie gegen die – unfraglich grösstentheils orthodoxen – Begharden und Beginen gerichtet, die nun auf lange hinaus, in schreiendem Widerspruch mit den thatsächlichen Verhältnissen, als die hauptsächlichste ketzerische Secte Deutschlands gelten[4]; wir erfahren aber mit Bestimmtheit, dass die päpstlichen Inquisitoren jener Zeit auch Angehörigen wirklicher häretischer Secten, namentlich Geisslern und Waldensern den Process gemacht haben[5]. Für Böhmen ist jene missbräuchliche Anwendung
- ↑ Cancellaria Arnesti (Arch. f. Oest. Gesch. 61 S. 550 f.) Eine ungedruckte Bulle (Clemens’ VI.?) „Cum secundum ewangelicam veritatem“, ohne Aussteller und Datum, welche die Uebereignung der Güter aufgespürter Ketzer an den Erzbischof von Prag verfügt, enthält das von Wattenbach beschriebene „Handbuch eines Inquisitors in der Kirchenbibliothek St. Nicolai in Greifswald“. (Abhandlungen der kgl. Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin vom Jahre 1888 S. 13.)
- ↑ Frind, Kirchengeschichte Böhmens II, 108. Mir ist nur der Druck des Edicts bei Goldast, Collect. varior. consilior. – – – in Hungaria, Bohemia etc. II (1719) Sp. 259 ff. zugänglich.
- ↑ Vgl. über die äusseren Vorgänge namentlich R. Wilmans, Zur Geschichte der Röm. Inquisition in Deutschland in Sybel’s Histor. Zeitschrift 41 (N. F. 5) S. 193 ff., und Friedjung, Kaiser Karl IV. S. 194 ff.
- ↑ Vgl. meine Bemerkungen in der Zeitschrift für Kirchengeschichte VII S. 533 ff.
- ↑ Vgl. Wilmans S. 203 über einen Waldenserprocess zu Paderborn vom Jahre 1368. Ueber Thüringische Geisslerverfolgungen um 1369 vgl.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 338. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_338.jpg&oldid=- (Version vom 31.10.2022)