Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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comes palatinus de Sumirsinburc, dass derselbe sie dort eröffnet, dazu noch als palatinus Saxonie et langravius Thuringie.
Sehr beachtenswerth ist die schon erwähnte Zeugenschaft Sifridus Bremensis electus. Noch im November 1179 hiess Siegfried Brandenburgensis episcopus[1]; auf dem Gelnhauser Reichstage vom April 1180 bestätigte der Kaiser seine Wahl zum Erzbischof von Bremen[2] oder – wie es auch heisst – wurde Siegfried von Brandenburg nach Bremen befördert[3]. Aber es wird noch der Bestätigung des Papstes bedurft haben, wie viel man auch über Siegfried’s Versetzung schon unterhandelt hatte; ehe die Genehmigung von Rom nicht angelangt war[4], konnte er sich nicht Erzbischof nennen[5]. Jedenfalls im August war das Placet eingetroffen, am 18. heisst er archiepiscopus[6]. Nun trägt unsere angebliche Fälschung das Datum: Gelnhausen, April 13: man wird nicht umhin können, die ausserordentliche Geschicklichkeit der Mache zu bewundern! Wie sehr vergriff sich dagegen ein anderer, der wohl kein kaiserlicher Kanzlist gewesen zu sein scheint, der aber meines Erachtens ein unmittelbarer Zeitgenosse war, während unsere Urkunde nach Thudichum dem 14. Jahrhundert angehört! Wahrscheinlich ein Beamter des Bischofs von Basel war es, der für seinen Herrn einen, auch eben in Gelnhausen gefällten Spruch zu Pergament brachte[7], so dass die kaiserliche Kanzlei nur noch die Besiegelung zu vollziehen hatte. Er nun machte aus dem „Erwählten“ einen „Erzbischof“ von Bremen, und um nur noch das eine und andere seiner Versehen zu kennzeichnen, so schrieb er statt Markgraf Otto von Brandenburg
- ↑ Riedel, Novus Cod. dipl. Brandenb. A. VIII, 113.
- ↑ Annal. Stadens. M. G. XVI, 349.
- ↑ Annal. Pegav. ibid. 263; cf. chron. mont. Sereni XXIII, 157.
- ↑ Electus heisst er auch in den beiden Urkunden, die zuletzt im Cod. dipl. Anhalt. I, 436 Nr. 590 und 438 Nr. 592 gedruckt sind; sie gehören ins Jahr 1180, entbehren aber genauerer Daten.
- ↑ Wenn ich nicht irre, führte der Prälat, welcher aus einem Bisthum zu einem Erzbisthum befördert wurde, den Titel archiepiscopus erst nach Empfang des Pallium. Nun ist keine Rede davon, dass Siegfried schon zu Gelnhausen, wo allerdings päpstliche Legaten zugegen waren, dasselbe erhalten habe. Erst im Herbst 1180 zog er in Bremen ein cum legatis apostolici et pallio veniens. Annal. Pegav. 264. Vgl. auch G. Wolfram, Friedrich I. und das Wormser Concordat 108 Anm. 1.
- ↑ St. 4306.
- ↑ St. 4302.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 335. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_335.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)