Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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um durch gegenseitige Mittheilung zu einer gemeinsamen Fassung zu gelangen.
Die Unterzeichneten benutzen diese Gelegenheit“ u. s. w.
Dies von Hardenberg und Humboldt Unterzeichnete Schreiben wurde, wie aus den Acten erhellt, wirklich abgesandt. Dennoch vergingen wiederum die nächsten Tage, ohne dass Metternich die Verhandlung mit Preussen eröffnete, so dass Stein eine neue dringende Mahnung von Seiten des Kaisers Alexander betrieb, die jedoch nicht zur Ausführung kam, weil Metternich endlich am 7. Mai den Beginn der Verhandlung verkündete (Pertz S. 425 f.).
Die Motive des Verzuges waren, dass Metternich keineswegs gewillt war, den Preussischen Entwurf zur Grundlage zu nehmen. Vielmehr stellte er demselben einen Oesterreichischen entgegen, den er nach dem Muster seines antipreussischen December-Entwurfs von Wessenberg ausarbeiten liess, und der sichtlich auf dem Grundsatz beruhte: damit Oesterreich ein festes Ganzes sei, muss Deutschland ein lockeres Gefüge bleiben. So entstand
IV. Der Oesterreichische Gegenentwurf vom 7. Mai 1815, in 19 Artikeln. Derselbe ist mitgetheilt bei Klüber 2, 308 ff., auf den ich verweise. Die wichtigeren Punkte sind: a) „Die Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte, und keiner übt eine Herrschaft über die Anderen aus.“ b) „Die Bundesversammlung“ ist eine einige, ohne Vollziehungs- oder Bundesrat; in ihr führen die Bevollmächtigten der Staaten und Staatengruppen „15 Stimmen“; darunter die beiden Hessen zusammen 1 Stimme, ebenso die herzogl. Sächs. Häuser 1, Braunschweig und Oldenburg zusammen 1, die Nassauischen Häuser (mit Einschluss Luxemburgs) 1, und Anhalt nur einen geringen Bruchtheil einer Stimme. „Die erste Versammlung beginnt den 1. September 1815.“ c) „Oesterreich führt den Vorsitz.“ „Bei paribus entscheidet Oesterreich.“ d) „Anordnungen über Errichtung eines Bundesgerichts sind in der nächsten Bundesversammlung zu berichtigen.“ (Hierin lag ein schwaches Entgegenkommen gegenüber dem Preussischen Entwurf.) e) Feststellung der Contingente der Einzelstaaten und der kleinen Staatengruppen, ohne irgend eine Erläuterung, f) „In allen Deutschen Staaten
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 294. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_294.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)