Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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Friedrich’s des Grossen, wenn auch minder für den Norddeutschen Bund unter Friedrich Wilhelm III., an den Tag gelegt. Am 7. April, am Tage nach der Verkündung der Annahme der grossherzoglichen Würde übersandte Gersdorff an Humboldt[1] folgendes Schreiben nebst Beilage:
Indem ich mir die Freiheit nehme, Ew. Excellenz einige Gedanken niedergeschrieben zur Prüfung übersende, welche auf Deutsche Angelegenheiten Bezug haben, bitte ich gehorsamst mich dabei bloss als einen Deutschen zu betrachten.
Aber wesentlich dünkt mir, dass Preussen, wenn es nicht gehen sollte mit einer Conföderation aller Staaten, den gestern geäusserten Gedanken des Abschlusses uniformer Verträge mit Einzelnen ausführte. So würde vielleicht der Keim zu etwas Tüchtigem gelegt, und man hätte den Vortheil, dass, während man sich zur Vertheidigung gegen aussen sehr füglich mit allen Deutschen Staaten und Mächten alliiren könnte, man sich nicht mit solchen zu conföderiren brauchte, deren Machtverhältniss, Sinn und Tendenz nun einmal dem Geiste eines conföderativen Staates, der nicht die Rolle des Oberhauptes in der Conföderation zu spielen berufen ist, entgegengesetzt zu sein scheint.
So verdürbe man sich nicht die Conföderation, indem man, sie aus sich sträubenden Elementen zusammenfügend, ihrem Geiste durch demselben fremdartige Formen zuwiderhandelte, ihrer Haltbarkeit durch eine der Idee der Architectonik widersprechende Bauart Eintrag thäte; und indem man so, von ihrem Zweck sich entfernend, auch ihren Werth verringerte, würde man sich nicht in die Nothwendigkeit versetzen, ein Provisorium zu gründen, welches in einem peremtorischen Zustand nicht etwa aus seinen Keimen erwachsen kann, sondern welches nothwendig erst zerstört werden müsste, damit das Tüchtige gedeihe.
Schlösse man dagegen jetzt mit Hessen, Mecklenburg u. s. w., mit den Herzogthümem Sachsen, mit Schwarzburg, mit Reuss p. p. einzelne uniforme Verträge ab, welche 1. Besitz und Rechte der einzelnen Staaten garantirten; 2. landständische Verfassungen
- ↑ Nach Treitschke 1, 694 an Hardenberg.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 281. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_281.jpg&oldid=- (Version vom 29.10.2022)