Diverse: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 3 (1890) | |
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vom 15. Sept. für den Eintritt Kurtrier’s in die Allianz[1]. Nämlich Kurmainz, Kurköln, Kurtrier und Pfalz, Kurtrier zum erstenmal dabei, schliessen den Bund am 15. Sept. im ersten Exemplar ohne Sachsen, und dieselben vier schliessen denselben Bund am gleichen Tag mit Sachsen. Diese doppelte Bundesschliessung ist nur dadurch zu erklären, dass die erste zu Mainz ohne das abwesende Sachsen bloss zwischen den vier andern Theilnehmern vor sich gehen konnte, und dass man dann die zweite Urkunde mit allen fünf Namen und sonst von gleichem Inhalt an Sachsen schickte, damit auch dieses noch seinen Beitritt besiegle. Es wurde aber desshalb auf zwei Urkunden angelegt, weil man die Aufnahme von Kurtrier, das bis dahin gezögert hatte, auf diesem Mainzer Tage noch in aller Form zu Ende bringen wollte und deshalb die Hin- und Rücksendung nicht abwarten konnte, die den Namen und das Siegel auch des Sächsischen Fürsten bringen sollte. Deshalb wurde die Aufnahme Kurtrier’s scheinbar eine doppelte, in zwei Urkunden niedergelegte. Es ist nur ein formales Zweckmässigkeitsverfahren. Das Datum der zweiten Urkunde aber, die auch Sachsen enthält, ist so nach Orts- und Zeitangabe, was Sachsen betrifft, ein ungenaues und unrichtiges, da Rudolf am 15. Sept. nicht in Mainz war und doch mit diesem Ort und dieser Zeit ratificirte, weil es so, zum Anschluss an die vier übrigen, das einfachste Verfahren war und der Gleichmässigkeit mit der andern Urkunde diente.
Matthias Sobernheim hat also ganz Recht, wenn er Rudolf auf diesem Tage nicht persönlich erscheinen lässt[2]. Aber er hat Unrecht, wenn er, sehr ausführlich, hervorhebt, mit wie vollkommener Vollmacht dessen Procuratoren erschienen seien, besonders auch mit seinem Siegel. Gerade diese Ausführlichkeit macht die Angabe verdächtig, und das besprochene Verhältniss der beiden Bundesurkunden zeigt ja, dass diejenige, welche Sachsen einschliesst, in Mainz keineswegs völlig ausgefertigt werden konnte, also eine solche unbeschränkte Vollmacht nicht ertheilt, namentlich wohl das Siegel nicht mitgegeben war.
Zuerst also, zu Boppard im April, ist Rudolf von Sachsen noch nicht unter den Theilnehmern des Bundes. Aber man wird gefühlt haben, dass er schwer zu umgehen sei. Er war doch Kurfürst, und man lud ihn ein. Auf dem Marburger Tag im Juni erfolgte sein Beitritt, wahrscheinlich ist er damals auch erst dazu aufgefordert worden. Die stille Bedingung war freilich, dass dieser Kurfürst an seine eigene Candidatur nicht denke. Noch hatte aber der Bund
Diverse: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 3 (1890). Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_137.jpg&oldid=- (Version vom 22.10.2022)