Diverse: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 3 (1890) | |
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ihrer gesammten Macht. Das alles haben sie mit feierlichem Eide beschworen. Es geht gegen den König, aber der Gedanke der Absetzung ist nicht ausgesprochen, er wird nur vorbereitet. Es kann der Fall eintreten, dass man über die Punkte dieses Vertrags in Krieg mit dem Reichsoberhaupte geräth, und dann wollen sie es gemeinsam bekämpfen. Alles wird in tiefstes Geheimniss gehüllt, die Urkunden werden durch besonderen Siegelverschluss vor jedem fremden Auge behütet, und noch lange wird diese Vorsicht nun beim Fortgang der Dinge weiter beobachtet[1].
Auf dem Marburger Tag tritt dann Kurfürst Rudolf von Sachsen hinzu, am 2. Juni 1399. Dadurch wohl ermuthigt, liess sich auf dem Mainzer Tag am 15. September des gleichen Jahres auch der Erzbischof von Trier herbei.
Anwesend auf dem Mainzer Tag vom Sept. 1399 sind sicher die vier Rheinischen Kurfürsten, welche von da aus am 20. Sept. die Einladung auf den nächsten Tag erlassen[2], darunter also auch Pfalz und Kurköln. Auch Sobernheim berichtet so[3]. Dem scheint zu widersprechen, dass das Pfälzische und Kurkölnische Exemplar der Bundesurkunde eine doppelte Siegelung haben, einmal die Hängesiegel und dann noch rückseitig aufgedruckte Verschlusssiegel, wobei durch Rückennotiz des Pfälzischen Exemplars die Eröffnung desselben dem Pfalzgrafen selbst oder seinem Notarius ausdrücklich vorbehalten wird[4]. Das scheint auf Abwesenheit der beiden Fürsten zu deuten, weil ihnen das Schriftstück ja erst zugesendet werden soll. Allein die beiden Fürsten werden einfach schon wieder abgereist sein, noch ehe die Ausfertigung der Urkunden vollendet war, so dass sie dieselben fertig erst zu Hause vor Augen bekommen konnten, indem sie ihnen nachgeliefert wurden.
Dass aber Sachsen nicht in Mainz anwesend war, ergibt sich aus der erwähnten Einladung, die noch in Mainz erlassen wurde und unter den Einladenden nicht auch Sachsen neben den vier anderen Namen zeigt. Aus dem Umstände allein, dass dieses hier nicht miteinlädt, darf man noch nicht schliessen, es habe sich in Zwiespalt mit den vier übrigen befunden, sondern der einfachste Grund ist, dass es eben nicht da war. Man wird hier also auch Sobernheim glauben[5], dass Sachsen damals ausgeblieben ist.
Daraus erklärt sich nun aber auch die Doppelheit der Urkunden
Diverse: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 3 (1890). Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_136.jpg&oldid=- (Version vom 22.10.2022)