Zum Inhalt springen

Seite:De DZfG 1890 03 134.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

aecclesiastica religione, quae jam longo tempore… calcata et dissipata fuit, corrigere et emendare velle“. Das Protokoll: „ut mihi consilium dedissent, quomodo lex Dei et ecclesiastica religio, quae in diebus praeteritorum principum dissipata corruit“, etc. Die dringende Veranlassung zur Synode lag darin, dass die Franken seit länger als 80 Jahren keine Synode gehalten, keinen Erzbischof gehabt haben, nec ecclesiae canonica jura alicubi fundabant vel renovabant. Ganz entsprechend stellt die Synode zuvörderst Bonifaz als Erzbischof auf und beschliesst, jährlich Synoden zu halten, ut… canonum decreta et ecclesiae jura restaurentur et religio christiana emendetur. Im Briefe kommt Bonifaz nun auf die unwürdige Fränkische Geistlichkeit; den nämlichen Gegenstand betrifft der nächstfolgende Synodalbeschluss. Endlich klagt Bonifaz dem Papste, dass Kleriker an Jagd und Krieg Theil nehmen; beides wird nach dem folgenden Abschnitt des Protokolls auf der Synode untersagt. Aus dieser Uebereinstimmung der Reihenfolge, in welcher Brief und Synode die nämlichen Gegenstände behandeln, darf man wohl schliessen, dass Bonifaz eine mit ep. 42 inhaltlich sich deckende Aufzeichnung als „Tagesordnung“ der Synode benutzt hat. Zugleich ersieht man, dass es seine Gedanken, nicht die des Papstes waren, welche dort besprochen wurden, und dass die Synode, ohne Einwirkung der Kurie zu Stande gekommen und abgehalten, den Anfang zur Herstellung einer Fränkischen Reichskirche mit freiem Anschluss an Rom bedeuten sollte.

O. Fischer.     


Zur Absetzung König Wenzel’s. Die Stellung Sachsens auf dem Mainzer Tage vom September 1399. (Aus dem Nachlasse Julius Weizsäcker’s.) In einer Abhandlung über die Pfälzischen Thronbestrebungen beabsichtigte J. Weizsäcker den Nachweis zu führen, wie die Geschichte der Regierung Wenzel’s eine Geschichte seiner Absetzung sei. Nur einige Bruchstücke daraus liegen in Reinschrift und nach des Verfassers offenbarer Absicht druckfertig vor. Dasjenige, dem die vorliegende Mittheilung entnommen ist, umfasst 11 Mss.-Seiten, von denen die ersten 7 ½ hier zum Abdruck gelangen; in den darauf noch folgenden sind die Gegenmassregeln K. Wenzel’s und der Fortgang der kurfürstlichen Verschwörung bis zum Schluss des Jahres 1399 dargestellt. Für die Beschränkung des Abdrucks war bestimmend, dass die Fortsetzung kaum etwas Neues enthält, dass dagegen das Bruchstück, soweit es hier gegeben wird, eine in sich geschlossene Darlegung bietet, an die sich zudem eine andere Erörterung, die in einem der nächsten Hefte folgen wird[WS 1], inhaltlich genau anschliesst. – Da das Stück hier ausser dem Zusammenhang auftritt, in den es eingefügt werden sollte, sind noch ein paar Worte der Erläuterung nöthig. Es handelt sich hauptsächlich um den Vertrag, welchen die Kurfürsten in der Thronfrage auf einer Mainzer

Anmerkungen (Wikisource)

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 3 (1890). Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_134.jpg&oldid=- (Version vom 1.12.2022)