Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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gross oder klein, edel, wohlgeboren oder unedel, soll solche grosse schwere Urtheile billig fürchten[1].
Da man sich grössere Wirkung in Baiern versprach, wenn Herzog Ludwig als der Hauptkläger gegen Heinrich erschien, so wurde durch Albert Swinde die Vervemungsurkunde vom 20. Juni umgearbeitet und in eine neue Gestalt gebracht, damit sie diesem Zwecke besser entspräche. Wenn auch die Theile, welche das gerichtliche Verfahren schilderten, fast unverändert blieben, so wurden jetzt die Klagen, welche der Törringer als Vertreter des Herzogs Ludwig erhob, weitläufig angeführt und überhaupt des letztern Persönlichkeit in den Vordergrund gestellt[2].
Das Urtheil zu vollziehen, überliessen die Westfalen klüglich Anderen; sie forderten die Baierischen Freischöffen dazu auf. Es liegt ein Schreiben vor, am 28. November an den Rath Herzog Ludwigs, Ritter Wilhelm Wolfsteiner gerichtet. Die Freigrafen Konrad und Albert theilen ihm das gefällte Urtheil mit und, „da wir selber dort zu Lande augenblicklich nicht sein können“, erinnern sie ihn an die durch den Schöffeneid übernommene Verpflichtung, dazu zu helfen, dass dem Vervemten sein Recht geschehe. Mit ihm dürfen selbst Unwissende keine Gemeinschaft haben und kein Bündniss schliessen oder halten, Niemand soll ihm gehorchen. Auch an andere Persönlichkeiten ergingen entsprechende Weisungen, mit der Drohung, sie würden sonst selber dem heimlichen Gerichte verfallen[3].
Natürlich fand sich Niemand bereit, diesem bedenklichen Befehle Folge zu leisten. So musste Kaspar von Törring den Kummer ins Grab mitnehmen, dass alle seine jahrelangen heissen
- ↑ Thiersch 85.
- ↑ Thiersch 65 ff. Dieser Sachverhalt ergibt sich namentlich aus der Besiegelung. An die erste Urkunde hingen die drei Freigrafen Albert Swinde, Johann von Essen und Lambert Nedendicke ihre Siegel, während Konrad von Lindenhorst erklärt, er habe das seine nicht bei sich. Die zweite aber trägt sein Siegel, während das des Johann von Essen fehlt. Auch unter den sieben Freischöffen sind zwei andere Besiegeler. Nicht ohne Absicht wird ferner sein, wenn Konrad von Lindenhorst in der späteren Urkunde an erster Stelle genannt wird, während er in der früheren an zweiter steht. Ein Concept in Dortmund lässt annehmen, dass die Umgestaltung Ende November geschah.
- ↑ Thiersch 79. 83.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_081.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)