Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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erzielen, musste Kaspar nochmals den Beweis führen, dass Heinrich dreimal vorgeladen, aber nicht erschienen sei. Die früher gethane Aussage war auch vor dem neuen Gerichte zu wiederholen. Daher liess er den Freigrafen Kerstian nach Dortmund kommen, welcher eine eidliche Erklärung abgab, wie sie der Törringer nur wünschen konnte. Freilich war sie falsch; abgesehen davon, dass der Freigraf irrthümlich alle drei Ladungen als nach Fürstenberg ergangen bezeichnete, bekundete er ausdrücklich: weder Heinrich noch „Jemand von seiner wegen“ habe sich gestellt, um Leib und Ehre zu verantworten[1]!
So kam denn endlich der Tag heran, welcher den so lange quälenden Rachedurst des Baierischen Ritters stillen sollte. Vor dem Schlosse von Limburg an der Lenne, ausserhalb der Umzäunung, stand der Freistuhl, welchen der zuständige Freigraf Albert Swinde am 20. Juni 1429 bestieg. Zur Seite traten ihm Erbgraf Konrad von Dortmund, Johann von Essen, Freigraf Gerhards von der Mark zu Bochum und Iserlohn, und Lambert Nedendicke, der zweite Limburgische Freigraf. Zahlreiche ritterbürtige und andere Schöffen bildeten Gericht und Umstand. Wie es Brauch war, stellte der Kläger durch den ihm zugewiesenen Vorsprecher in seinem eigenen Namen, wie in dem Herzog Ludwig’s und der Verbündeten die umfangreiche Sache mit Vorlegung der schriftlichen Beweisstücke dar, und berichtete, wie alle Bemühungen, Recht zu erlangen, vergeblich gewesen seien. Den ganzen Verlauf des Processes seit jenem erfolglosen Tage zu Bonn setzte er dem Gericht auseinander und forderte gemäss dem Spruche von Bodelschwingh das so lange hinausgeschobene Vollgericht. Der Sitte entsprechend baten ihn die Versammelten, sein Begehren zurückzunehmen, aber er mahnte sie an ihre dem heiligen Reiche geschworenen Eide, ihm sein Recht zu thun.
So nahm das Gericht seinen weiteren Lauf. Zunächst wurde angesichts des von dem Freigrafen Kerstian ausgestellten Scheines als Recht gewiesen, die Vorladungen seien ordnungsgemäss geschehen und daher Vollgericht zu gewähren. Albert Swinde fragte, um der Form zu genügen, dreimal und zum vierten Male,
- ↑ Fr. 285. Eine andere Formulirung bei Thiersch 78. Wahrscheinlich ist dies der von dem Dortmunder Freigrafen an Kerstian und dessen Stuhlherrn Hermann Gogreve zur Ausfertigung gesandte Entwurf, welcher durch des Ersteren persönliches Erscheinen überflüssig wurde.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_077.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)