Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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und übte auch das Bannerrecht aus[1]. Mit ersterem waren mancherlei Vorrechte verbunden, welche zu Beschwerden und Streit führen konnten. Herzog Heinrich der Reiche von Landshut, selbst ein eifriger Jägersmann, bestritt Kaspar das erbliche Recht, und da dieser seiner Meinung nach Missbrauch getrieben, liess er 1413 einen Törring’schen Jäger fangen und Hunde wegnehmen. Vergebens suchte der Gekränkte auf mancherlei Wegen sein vermeintliches Recht zu erlangen, bis der Zwist zu gewaltsamem Ausbruch kam[2].
Zwischen Herzog Heinrich und seinem Vetter, dem Herzoge Ludwig dem Bärtigen von Ingolstadt, herrschte von jeher flammender Hass; schliesslich überfiel der gereizte Heinrich am 20. October 1417 zu Konstanz den Gegner in heimtückischer Weise und brachte ihm schwere Wunden bei. Im Sommer 1418 entbrannte daher ein wilder Krieg, in welchem Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg hilfreicher Bundesgenosse seines Schwagers Heinrich wurde, Ludwig dagegen benutzte die feindselige Stimmung, welche im Lande gegen Herzog Heinrich herrschte, und vereinigte sich mit dem 1416 geschlossenen Ritterbund, der inzwischen mächtig herangewachsen war. Kaspar von Törring wurde Hauptmann der Ritterschaft und erhielt von Ludwig die bündigsten Zusicherungen, seine Ansprüche an Heinrich durchfechten zu helfen. Der Landshuter Herzog behandelte nun den Ritter als offenen Feind, erstürmte und zerstörte dessen Burg, liess die Jagdhunde erschlagen und führte die Kleinodien der Gattin als gute Beute fort. Kaspar behauptete später, der Herzog habe ihm nicht in ehrlicher Weise abgesagt, während dieser das Gegentheil versicherte und bezeugte[3]. Der Krieg tobte noch fort, als König Sigmund Ende Juli 1422 nach Baiern kam, um in Nürnberg einen Reichstag zu halten. Er gebot den streitenden Parteien eine vierjährige Waffenruhe, aber es war eine für Heinrich bedenkliche Wendung, dass der König nunmehr entgegen seinem früheren Verbote der Deutschen Ritterschaft gestattete, sich zum Schutze ihrer Rechte zu verbünden[4]. Bald darauf befahl
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_067.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)