Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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Literatur – die Form des Buches verbot Citate –, so scheint es Verf. doch selbst gefunden zu haben. Für Englands 13. Jh. ist die Verwerthung von Brewer’s Monum. Franc. [nicht des II. Bandes, vgl. Mon. Germ. SS. XXVIII, 561] wichtig: Ingworth erscheint als Norwicher Priester, Esseby als ostanglisches Ashby und im Aufkommen der Franciscaner überhaupt ein provinziell ostenglisches Element. Die Dominicaner lehren in England zuerst Predigt, Apologie und Redekunst. Der päpstliche Anspruch auf Besetzung englischer Pfründen finde vielleicht theilweise Entschuldigung durch die während des Interdicts angewachsene Menge vacanter Pfarren. [? Er entsteht doch hauptsächlich aus Habgier der Italiener und Geldnoth der Curie.] Die späteren inneren Händel der Franciscaner werden kaum angedeutet; über Bacon s. oben S. 474; stellt man sie als Gegensatz zur Verweltlichung der Kirche dar, so darf nicht verschwiegen werden, dass sie, noch des Stifters Zeitgenossen, sich zu Agenten des Papstthums, auch in dessen weltlichsten Händeln mit verwerflichsten Mitteln, hergaben. Ihr schneller Abfall von der ursprünglichen Reinheit wird schwerlich, wie Verf. will, bloss aus menschlicher Schwäche der Jünger, sondern aus der unklaren, widerspruchsvollen Idee des Stifters herzuleiten sein[1]. – II., S. 53, „Dorfleben vor 600 Jahren“, etwa 1252–1312 im Kirchspiel Rougham (Norfolk), dessen mehrere tausend Urkunden vom 13. bis 16. Jh. Verf. beim jetzigen Grundbesitzer North einsah, schildert, das damalige Aussehen von Kirche[2], Strasse, Verkehrsmitteln, Bauernhäusern und Ritterlehnshof, Feudalwesen, Leibeigenschaft (mit treffendem Beispiel, wie ein Caplan seinen leibeigenen Vater freikaufte, dessen Nachkommen später Grafen von Sussex wurden), Urkundenbesiegelung statt Namensunterschrift, Lehenserbtheilung unter den Töchtern, päpstliche Versorgung der Italiener mit englischen Pfründen (mit Familiengeschichte der de Ferentino; vgl. Mon. Germ. SS. XXVIII, 586), Heirath der Kleriker, ihre Exemtion aus dem Landrecht mit seinen strengen Strafen, die stellenlosen Geistlichen, die Franciscaner als die damals fast einzigen Dorfprediger [vergl. S. 487], Landbau, Wohnung (die Kunst des Ziegelns schien England damals seit Jahrhunderten vergessen zu haben [vermuthlich war Holz billiger?]), Nahrung, Viehstand, Brauerei, Hautkrankheiten, Kleidung, Zahlung in Naturalien, Münze, Juden, Armenpflege (die dem Pfarrhaus unmöglich gewesen und ohne Beweis den Klöstern zum Verdienst gerechnet sei), die Menge von Verbrechen (aus einer Hundertschaft wurden 1285 16 Personen schwersten Einbruchs angeklagt, 12 ermordet,
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 488. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_488.jpg&oldid=- (Version vom 27.11.2022)