Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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Raum zu verstatten. Einzelheiten und Anmerkungen durften fehlen[1], da sie nicht zum Weiterforschen vorbereitet. Dennoch fördert sie die Wissenschaft durch geistvolle Verbindung und Beurtheilung der vorher bekannten Einzelthatsachen: Heinrich II. schützt zwar Landrecht und Duldung[2] gegen Kanonisten, widersteht aber grundsätzlich keineswegs kirchlichem Glauben, Gottesdienst, Reichthum oder der Theilnahme von Geistlichen am Staatsdienst (195); freilich gewinnt er auch in der Politik durch sein Eintreten für Alexander III. (36), erhöht den Einfluss über Schottland und Wales durch die Kreuzzugssteuer (214), und macht sich Altengland geneigt durch Verehrung Wulfstan’s (31). Moralisch sinkt er seit dem Streite mit der Kirche (196), welche, die Canones für Naturrecht ausgebend (130), in Becket einen Verfechter findet, der an Religiosität, Bildung, Wahl der Mittel nicht auf der Höhe der Edelsten seiner Zeit (131) steht; an dessen Sarge büsst Heinrich nur die Sünde, der eigenen Zeit vorauszueilen (173). Anfangs bloss gierig nach Territorien wie jeder französische Dynast, wächst er später zur Höhe seines Königsamtes (23). Er leidet zwar stets an dem inneren Gegensatz im plantagenetischen Reich (15. 21), aber bei schlauester Diplomatie scheitert er doch erst an der eigenen Familie (209), schafft duroh Krönung Heinrich’s (III.) allen Unzufriedenen einen Mittelpunkt (146), und bereitet durch Erhebung der Söhne zu Herzögen – vielleicht nach kaiserlichem Muster – den Zerfall des Reiches vor (132). In mancher Beziehung übertrifft Heinrich’s Regierung die des damaligen Festlands: durch geschwindes Reisen, das unsere Post ersetzt (61), überwacht er die Beamten (66); er erzieht das Volk zur Rechtspflege und Selbstverwaltung, zwar zwangsweise (120), aber durch Einführung des Geschworenen- und Vertretungsgrundsatzes pflanzt er den Freiheitskeim (124): die Assise von 1166 erschien vielleicht nur desshalb drückender, weil fortan ein dauerndes System der Macht die persönlich-zufällige Ungerechtigkeit des Sherif ersetzte (122). Ein nationales Recht, das freilich noch den Namen Lex nicht wagt (116), erwächst aus steter Berührung zwischen Staatsregierung und Landesbrauch, Juristen und Provinzialen (123). Geldwirthschaft, Kirchenbau, Landbesiedlung dehnen sich, namentlich durch die Orden, aus (42); an Kronbeamten und Geschichtschreibern besitzt England die besten in Europa (200 f.), bleibt aber Frankreichs Troubadours, Aufklärung, Scholastik und
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 476. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_476.jpg&oldid=- (Version vom 26.11.2022)