Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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in einem kleinen Streit über eine Wasserader, der zu Gunsten Hastière’s entschieden worden sei, gezeigt, was in beiden Kirchen Rechtens sein solle.
Das endgültige Resultat der Untersuchung fiel unzweifelhaft zu Gunsten der Hasterienser aus. In Waulsort zwar, wo der Chronist den Papst die Hasterienser unter Drohungen zurückweisen lässt[1], schob man das unglückliche Ergebniss dem Umstande zu, dass Abt Lietbert, zu dessen Lebzeiten die Sache für Waulsort sich sehr glücklich entwickelte, so dass man daselbst die Wiederherstellung der alten Prärogative sicher erwartet haben soll, ein Jahr nach der Rückkehr der beiderseitigen Gesandten aus Rom das Zeitliche segnete[2]. Es drängt sich uns hier eine Bemerkung auf, die sich auf die gewohnheitsmässige Lügenhaftigkeit der Walciodorenser bezieht: nach ihren Berichten werden ihre Conflicte mit Hastière stets zu ihren Gunsten entschieden, die folgende Entwicklung lehrt dann gerade das Gegentheil. Haben wir beobachtet, dass trotz der Bemühungen Wibald’s um kaiserliche Privilegien das Uebergewicht in der nachfolgenden Zeit auf Hastière ruht, so zeigt sich das auch jetzt wieder, indem nach Lietbert’s Tode bei der streitigen Abtwahl der von den Hasteriensern unterstützte Candidat den Sieg davonträgt[3]. Vielleicht hatte sich in der That bei der Untersuchung die Behauptung der Hasterienser als wahr herausgestellt, dass die Urkunden der Gegner zu Metz verrdammt worden seien.
Liefen auch spätere Abtwahlen nicht ohne Zwistigkeiten ab, so ist das Verhältniss, in dem beide Abteien nunmehr stehen, doch das einer völligen Gleichheit und Selbständigkeit. Jedes der Stifter hatte einen besonderen Prior, dem der Convent zur Seite stand; über beiden stand der Abt, der in den Angelegenheiten jedes der Klöster den entsprechenden Abttitel führte[4].
- ↑ Hist. Walc. cont. 14.
- ↑ Hist. Walc. cont. c. 15: Contigit hoc evidens infortunium ecclesie Walciodorensi, quia usque adeo jam processum fuerat in causa memorata, quod non esset dubium, redditam sibi honoris sui et dignitatis antiquam prerogativam. Er starb also 1205. Sein Todestag ist der 13. März, Obituaire de l’abbaye de Brogne, herausgegeben von Barbier in den Analectes p. serv. à l’hist. de Belg. XVIII, p. 307.
- ↑ Hist. Walc. cont. c. 16.
- ↑ Vergl. die beiden Urkunden Honorius’ III. v. 16. März 1217 für H.,
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 388. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_388.jpg&oldid=- (Version vom 2.12.2022)