Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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munificentiae confirmatur. Sicque Hasteria juri et dominationi Walciodorensis ecclesiae famulatura supponitur anno etc. 969“[WS 1][1]. Nachdem wir festgestellt haben, dass Eilbert 969 schon todt, die Ueberweisung von Waulsort an Metz ein freiwilliger Act königlicher Gnade war, liegt klar auf der Hand, dass diese Unterhandlungen und Schwierigkeiten rein erfunden sind, ein Ergebniss, an dem die fortwährende Betonung des Urtheils der Grossen und der Abhängigkeit von Hastière auch nicht den geringsten Zweifel lässt.
Der Verfasser geht aber in seinen Erfindungen und Combinationen noch weiter. Zwar hat er vorher Otto für alle Zeiten das Kloster Waulsort in Königsschutz nehmen lassen, nach dem Uebergang an die Metzer Kirche schien es aber nothwendig, die Verbriefung desselben noch einmal wiederholen zu lassen. Hier wurde natürlich den veränderten Verhältnissen Rechnung getragen. Der Kaiser behielt sich zwar als Abgabe für die Vertheidigung den erwähnten Neunten auch weiter vor, setzte aber weiter fest „quatinus Mettensis ecclesia contra Walciodorensem recto tramite incedens ab omni ecclesiastico jure illi justitiam faciat“ und dass, wenn dem Kloster Waulsort von der Metzer Kirche betreffs Hastière Schwierigkeiten bereitet würden, Waulsort wieder an den König zurückfallen solle[2]. Merkwürdig, dass gerade der Bischof von Metz während des Conflictes allein sich den Hasteriensern geneigt erwies! Jetzt wollte man dem Anfangs so wenig gefügigen Stephan zeigen, dass man doch noch eine Waffe gegen ihn besitze. Wie zum vollen Beweise aber, dass wir es hier wieder mit einer gefälschten Urkunde zu thun haben, wird bemerkt, dass dies „decreto curialium principum sub regalibus testamentis auctorizata legitur et domini Deoderici et beati Forannani et comitis Eilberti et capitalium virorum de curia testimonio confirmatur.“
Es wurde nun, berichtet die Hist. Walc. weiter, „a beato Forannano et comite, nutu imperatoris et consilio“ beschlossen, nach Rom zu gehen, den Papst mit der Sachlage vertraut zu machen und seine Bestätigung zu erbitten[3]. Man erzählte dem
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Schließendes Anführungszeichen fehlt.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 375. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_375.jpg&oldid=- (Version vom 2.12.2022)