Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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in dem Wibald um Abschriften der Kaiser- und Papsturkunden aus Waulsort ersucht, um sie dem Papste vorzulegen[1], kann uns einen Anhaltspunkt bieten. Ob und was man ihm damals einsandte, wissen wir nicht. Aber wir bemerken um dieselbe Zeit den Mann, der kurz nachher nachweislich Urkunden seiner Klöster zu Fälschungen für Waulsort hergab, in einem regen Briefwechsel mit dem Kanzler und Propst Arnold von Köln. Er hatte mit ihm zusammen nach Italien gehen sollen. Aus der Zeit stammt ein sehr freundschaftlicher brieflicher Verkehr zwischen den beiden Männern, die Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste mit einander auswechselten[2]. In diesen Beziehungen dürften wir den Ausgangspunkt der Fälschung ermittelt und so den Beweis für dieselbe geschlossen haben.
Was nun die Urkunde Otto’s I. vom 16. December 969 betrifft, so enthält sie am Schluss folgende Bestimmung: jussimus eidem sepe dicto sobrino nostro venerabili pontifici Deoderico, ut quendam locum Hasteriam nomine etc. – supradicto cenobio gratia solaminis copularet, et quoniam proxima vicinitate junguntur, etiam sub unius ditione ordinationeque abbatis eadem praefata loca, Walciodorensis videlicet atque Hasteria indissolubili connectione necterentur.
Den auf „jussimus“ folgenden Satz hält Sickel für sehr verdächtig und meint, er möge in der Zeit zugefügt sein, da das Verhältniss beider Klöster streitig war. In der That ist auf den Anfang „Ut autem hec nostri imperialis decreti auctoritas firmior gratiorque habeatur curricula, jussimus“ unbedingt der Befehl der Siegelung und die Bestätigung der eigenen Unterschrift zu erwarten. Denn einmal ist das Fehlen der Corroborationsformel sehr selten[3], andererseits wird diese in den Ottonischen Privilegien meist durch einen dem obigen analogen Finalsatz eingeleitet. Man hat somit offenbar in Waulsort die auf „jussimus“ folgende Corroborationsformel durch den auf Hastière bezüglichen
- ↑ Ep. 292: Exemplaria etiam privilegiorum tam imperatorum quam pontificum Romanorum optime correpta nobis mittatis. Anscheinend wusste Wibald nicht, dass man gar keine hatte oder doch nur solche, die zur Entscheidung der Hauptfrage nichts beitrugen.
- ↑ Wib. ep. 282; 283; 284; 285; 286; 295.
- ↑ Sickel, Beiträge zur Diplomatik VI. Sitzber. der Wiener Akademie, Philos.-histor. Classe. Bd. 85, 381.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 363. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_363.jpg&oldid=- (Version vom 1.12.2022)