Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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muss die Mönchskolonie doch bald hier fixirt worden sein, denn die Schule von Waulsort wurde nach Hastière verlegt und alle Knaben bis zum fünfzehnten Jahre daselbst erzogen[1]. Besondere Pröpste leiteten zwar das Stift[2], aber das alte Verhältniss blieb doch dadurch noch genügend gekennzeichnet, dass die Mönche in Waulsort Profess ablegten und ebendort zur ewigen Ruhe bestattet wurden[3]. Auch musste der Vogt von Hastière mit seinen Leuten dreimal jährlich in Waulsort zur Berathung und Verantwortung erscheinen[4]. Hastière hatte jedoch gesonderten Besitz und Erwerbberechtigung für sich[5].
Das Verhältniss zwischen beiden Stiftern begann erst zweifelhaft zu werden, als im Jahr 1033 Rudolph, der Propst von Hastière, von den Mönchen von Waulsort zum Abt gewählt wurde, was der Chronist dieses Stiftes damit entschuldigt, dass die Kirche von Waulsort in ihrer Wittwenschaft sonst ins Wanken gerathen wäre[6]. Er datirt seit dieser Zeit den Niedergang von Waulsort und meint, dass bis zu dem Zeitpunkt, in dem er schrieb, der Schaden noch nicht wieder gut gemacht, noch eine ausreichende Reformation eingetreten sei[7]. Wer die Tendenz der Chronik von Waulsort kennt, kann keinen Augenblick darüber im Zweifel sein, dass hier auf die Auflösung der Gerechtsame von Waulsort über Hastière angespielt wird. Das Schlimmste kommt nun noch: nach zwei Jahren stirbt Rudolph, nachdem er vorher dringend gebeten, ihn in Hastière, der Stätte seiner ursprünglichen Wirksamkeit, zu bestatten. Das war nun nach der Ansicht des späten Chronisten wieder eine Neuerung und darum
- ↑ Hist. Walc. c. 44.
- ↑ Hist. Walc. c. 44.
- ↑ Hist. Walc. c. 40; 48.
- ↑ Hist. Walc. c. 51.
- ↑ Vergl. die Urk. v. 1062 u. 1085 Analectes XVI, 8; 13.
- ↑ Hist. Walc. c. 48: Ne autem ob pastoralitatis viduitatem post ejus transitum Walciodorensis ecclesia vacillando fluctuaret, sanxere capitales Walciodorensis ecclesiae Rodulfum tanquam monachum de Walciodoro in pastorem et dominum suscipere etc.
- ↑ Hist. Walc. c. 47: Igitur anno ab inc. Dom. 1033 ejus destitutionis dissolutio facta est Walciodorensium moeroris exaggeratio, quoniam a die depositionis ejus usque nunc in Walciodorensi ecclesia hujus detrimenti non est reperta recuperatio nec reformatione alicujus personae sic utilis suffragulatio.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 347. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_347.jpg&oldid=- (Version vom 3.6.2018)