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Seite:De DZfG 1889 02 216.jpg

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Alb. Venn. Dicey, The Privy Council. The Arnold prize essay 1860. Lond. 1887. 8°. VIII, 147 S. Neudruck einer talentvollen und lange vergriffenen Jugendarbeit, die nur in der schwierigen Entstehungsgeschichte des Staatsraths aus der Curia regis seit 1066 veraltet[1] ist, aber für 1386–1460[2], die Zeit, da Proceedings of the Privy Council vorhanden sind, ein auch neben Stubbs und Gneist werthvoll gebliebenes, anschauliches Bild von den Geschäften des Geheimen Raths entrollt: darunter betreffen deutsche Reichsgeschichte die Massregeln über Fremde und Handel Anfang des 15. Jh.s, S. 55–61. Dass unter Heinrich VI. der Geheime Rath durch die Unfähigkeit des Königs und die Ohnmacht der ordentlichen Executive gegenüber der Magnatengewalt die Höhe der Macht erklimmt, war bekannt; dass aber erst um 1426 aus dem Ordentlichen Staatsrath ein Geheimer Ausschuss sich entwickle, und mit diesem sein Name Privy council erst damals aufkomme, ist unhaltbar.


Lor. Morsbach. Ueber den Ursprung der neuenglischen Schriftsprache. Heilbr. 1888. 8°. X, 188 S. Verf. schildert zuerst den Sieg des Englischen über Französisch und Latein seit Edward III. Nachdem seit der normannischen Eroberung drei Jahrhunderte lang keine gemeinenglische Schriftsprache bestanden hatte, erwächst eine solche um 1400 aus dem Londoner Dialekt[3]. Dieser verdrängt vor 1500 die Localdialekte selbst aus den der Hauptstadt fernen Urkunden. Morsbach stellt ihn S. 16–152 aus Privat-, Staats- und Parlamentsurkunden von 1384–1430 dar, deren einige er selbst erst nächstens für die Early English Text Society drucken wird; die Staatsurkunden und noch mehr die parlamentarischen zeigen eine etwas nördlichere Sprache als die Londoner Privatacten. – Noch 1258 redete London fast rein sächsisch (südlich), schon um 1380 hatte es einige anglische Töne aus Osten angenommen, und dieser nördliche Einfluss dauerte an; so ist der zum Gemeinenglisch gewordene Londoner Dialekt des 15. Jh.s ostmittelländisch. Er ward von dem Londoner Chaucer, dessen geringe Abweichungen von der Urkundensprache Verf. nachweist, nicht geschaffen, sondern nur verbreitet; Wyclif beförderte

  1. Besonders wird die Wichtigkeit des Lehenwesens stark überschätzt: des Königs Hoheit und die normannische Curia regis waren keineswegs bloss höhere Staffeln baronialer Herrschaft und Curie. Auch S. 35 Siegelung der Writs ist zu verbessern. Abzweigung von King’s Bench und Common Pleas aus der Curia regis wird zu früh datirt.
  2. Die Urkunden zeigen von da an eine Lücke bis in die Neuzeit, der S. 80 ff. gewidmet sind.
  3. Dies Hauptergebniss bestätigt Holthausen, DLZ Jg. 1888, Sp. 1713.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_216.jpg&oldid=- (Version vom 24.11.2022)