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Seite:De DZfG 1889 02 207.jpg

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Buch nicht als zuverlässig citirt werden und bringt es auch für deutsche Geschichte[1] nichts Neues, so bleibt es doch für Deutsche ein dankenswerthes Hilfsmittel. Auch ist für das 13.–15. Jh. die öftere unmittelbare Benutzung Theiner’s[2] und Robertson’s[3] anzuerkennen. Das Feld aber, auf dem Verf. offenbar besser zu Hause ist und laut sachverständigen Urtheilen höchst bedeutende Ergebnisse bringt, ist die Neuzeit, die mehr als die Hälfte seines Werkes füllt.


Walter de Gray Birch, Vita Haroldi. The romance of the life of Harold king of England. From the unique ms. in the British Museum edited with notes and a translation. London 1885. 8°. XV, 204 S. Aus der Hs. Harley 3776, um 1300 zu Waltham [Essex] von einem ungebildeten Abschreiber verfertigt, druckt Birch den Text mit allen Flüchtigkeitsfehlern[4] und unsinniger Interpunktion ab und notirt unnütz fehlerhafte Abweichungen aus den Ausgaben Michel’s, der nur derselben Hs., und Giles’, der meist[5] nur Michel folgte. Bisher ungedruckt waren nur die Capitel 8 und 12. Hardy’s Hypothese, Verf. sei einer der Weltgeistlichen, die [1177] vor Regulardomherren aus dem 1060 gegründeten[6] Stifte Harold’s weichen mussten, und habe Waltham die Ehre der Grabstätte des letzten heimischen Königs rauben wollen, verwirft Birch mit Recht, ohne doch weitere kritische Hilfe zu gewähren.

Einer der bei jener Reform Vertriebenen schrieb vor 1190 [p. 9 sq. 13] die Abhandlung „De inventione s. crucis nostre in Monteacuto [Montacute in Somerset] et de ductione eiusdem apud Waltham“, die Stubbs 1861 trefflich herausgegeben hat. Mehreres darin betrifft deutsche Geschichte: zur Einführung deutscher Kirchenbräuche und Schulzucht[7] setzte Harold den Magister Adelard von Lüttich aus

  1. Die Mission der Merovingerzeit wird nicht erhellt. Eine vlämische Gesandtschaft gegen Middelburgh 1425 s. S. 273; Hussitenverbrennung 1433 S. 277; Heirath Maria’s von Geldern 1449 S. 287; Basler Concil S. 291; Propst Johann Husemann von Soest macht 1474 dem Eb. von St Andrews den Process S. 300.
  2. Vetera mon. Hibern. atque Scot. 1864.
  3. Concilia Scotiae 1866.
  4. S. 11¹ hatten Frühere richtig „diversarum“, wie die p. 87 wiederholte Ueberschrift; Birch setzt aus der Hs. „diviciarum“!
  5. Wohl aber durften Giles’ Emendationen S. 18¹. 37¹ im Text bleiben! S. 45, Z. 14 streiche „in“ und „non“.
  6. Freeman, Norman Conquest II, 439; 443. III, 518.
  7. Mit deutschen Prügeln (vergl. Mon. Germ. SS. XXVIII, 603).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_207.jpg&oldid=- (Version vom 24.11.2022)