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Seite:De DZfG 1889 02 088.jpg

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solle. Von bedeutenden Vorschüssen einzelner Privatpersonen wird gleichfalls aus dieser Zeit berichtet. Villani erzählt uns dann auch, dass der Graf Guido von Battifolle fünfzig Ritter und ebensoviele Junker (donzelli), im Ganzen fünfhundert Berittene, dem Könige zum Feldzug gegen Messina im Namen der Stadt zugeführt habe. Sie legten bei ihm wenig Ehre ein. Die Messinesen erbeuteten beim Rückzuge der Belagerer die Stadtfahne von Florenz, welche sie in ihrem Dome aufhingen. Gleichzeitig mit den Geldforderungen für diese Truppen soll die Comune hundertundsechzig Pfund als Quote für die dreihundert Reisigen des tuscischen Bundes aufbringen, die unter dem Grafen Guido Salvatico noch gegen die Romagnolen verwendet wurden! Das sparsame Volk von Florenz musste viel Geld hergeben, das den damit bezahlten Adlichen zu gute kam. Hierüber aber wollte es mit, und zwar entscheidend mit zu berathen haben. Und das um so mehr, als sich die herrschende Classe, die guelfischen Granden, auf jede Weise von den Bestimmungen der zu Recht bestehenden Verfassung frei zu machen suchte. Sie wollten nicht mehr mit den Ghibellinen in einem Rathscolleg sitzen, versichert der Guelfe Villani, und Dino Compagni, das Mitglied der Zunft der Seidenweber und mehr volksfreundlich als guelfisch gesinnt, erzählt, die Guelfen hätten von Tag zu Tag den Bestimmungen des Friedensvertrages zuwider zu handeln begonnen, den ausgewiesenen Ghibellinen ihre Pensionen vorenthalten, die Staatsämter ohne Ordnung besetzt, die Ausgewiesenen zu Rebellen erklärt, den Ghibellinen die Aemter und Ehren entzogen, so dass die Zwietracht, so führt er weiter aus, in der Stadt stets gewachsen sei. Da hätten einige Bürger, welche der Entwicklung der Dinge mit Besorgniss entgegengesehen hätten, sich an angesehene Männer des Popolo gewendet und sie gebeten, auf Heilmittel für das durch Zwiespalt bedrohte Vaterland zu sinnen. Sechs volksfreundliche Bürger (cittadini popolani), unter denen sich Dino Compagni selbst befunden habe, hätten sich dann, gegen die Bestimmungen der Gesetze, welche er wegen seiner Jugend nicht gekannt habe[1], zusammengethan, sie hätten darauf ihre Mitbürger durch ihre Reden an sich gezogen, so dass drei

  1. Es sind offenbar die Bestimmungen gegen unerlaubte Verbindungen gemeint, welche das Friedensinstrument des Cardinals enthält.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_088.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)