Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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in den Frieden der Kirche aufzunehmen, werden schliesslich noch die, welche wegen ihres Widerstandes gegen den von Gregor X. 1273 aufgerichteten Frieden noch mit kirchlichen Strafen belegt sein könnten, von dem Interdict gelöst.
Wenn der für diese Friedensstiftung so eifrig bemühte Cardinallegat, der seinen Spruch mit einer herzlichen Bitte an Gott schloss, auch Alles geordnet zu haben glauben konnte, was zur Wiederherstellung und bleibenden Aufrechterhaltung der Ruhe geschehen müsse, so konnte er doch keinen Augenblick übersehen, dass bei leidenschaftlichen Menschen der persönliche Hass stärker zu sein pflegt, als alle Vernunft und aller guter Wille. Wie konnten die Männer, die seit Jahren einander nicht nur in offener Feldschlacht gegenüber gestanden, sondern sich auf allen Wegen und Stegen, bei Tag und Nacht verfolgt hatten, jetzt ruhig in den Strassen der Stadt mit einander wandeln oder gar in denselben Rathsversammlungen sitzen? Dazu war das Elend, das sie abwechselnd einander zugefügt, doch noch zu frisch und das vergossene Blut noch zu warm. Die in den Augen des Volks gefährlichsten Unruhestifter und schlimmsten Feinde der bürgerlichen Ordnung und Gerechtigkeit konnten unmöglich sofort in die Stadt zurückkehren. Es wurden desshalb fünfundfünfzig Häupter der ghibellinischen Partei von der sofortigen dauernden Rückkehr in die Heimath ausgeschlossen. Sie sollen sich innerhalb eines Monats nach dem Patrimonium Petri zurückziehen und nach Anweisung des Papstes zwischen Orvieto und Rom Wohnung nehmen, bis der Papst ihre Rückkehr in die Heimath für ungefährlich hält. Aber nicht mittellos sollen diese vornehmen Adlichen, unter denen vor allen die noch lebenden Söhne Farinata’s degli Uberti und andere Glieder dieser Familie neben den Lamberti, Fifanti, Scolari, Soldanieri[1] genannt sind, in der Fremde leben. Die Comune soll ihnen bis zu ihrer Rückkehr
- ↑ Die Namen der Verbannten, nach den Sesti geordnet, sind aufgezählt in den Delizie degli Eruditi Toscani IX, 72 u. f. Von den Guelfen weigerten sich nach Villani nur die Söhne Rinieri’s Zingane dei Buondelmonti, welcher unter den Gefangenen war, die Kaiser Friedrich II. mit nach Apulien genommen hatte (s. oben S. 23), und der geblendet auf Montechristo als Mönch gestorben sein soll, den Frieden zu beschwören und wurden desshalb sofort aus der Stadt gewiesen. In den sehr ausführlichen Auszügen bei Bonaini finde ich nichts hiervon erwähnt.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_077.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)