Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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im Jahre 1260 in Verbindung gebracht. Sie, in alle möglichen Länder zerstreut, hätten den Verkehr ihrer Heimath mit diesen angeknüpft und gesteigert[1]. Diese Männer, kühle Rechner und praktische Geschäftsleute, waren die erbittertsten Gegner des feudalen Regimentes, das die Stadt im Inneren zu keiner geordneten Verfassung und nach Aussen zu keinem Frieden mit der geldbedürftigen, aber auch geldspendenden Curie kommen liess. Jetzt wollten sie aber vor Allem für die in den bösen sieben Jahren erlittenen schweren Verluste, die ihre Habe in der Stadt erfahren hatte, entschädigt sein. Viele der Verbannten waren doch auch arm geworden und gar manche fanden ihre Häuser und Burgen zerstört oder in fremdem Besitze.
Um das so Verlorene wieder zu gewinnen und Rache zu nehmen an den Zerstörern des heimathlichen Heerdes, galt es zunächst eine kräftige, rücksichtslose Parteiregierung einzusetzen, welche hierzu sowohl die sofort zu ergreifenden, mehr transitorischen Massregeln traf, als auch bleibende Verfassungsveränderungen ins Leben rief, welche die Rückkehr des ghibellinischen Feudaladels unmöglich machten. Darum durften die Heimgekehrten die Parteiorganisation, die sie zusammengehalten und den Sieg mit herbeigeführt hatte, nicht nur nicht auflösen, sie mussten sie vielmehr zu einer bleibenden, womöglich die ganze Comune beherrschenden machen. Und das ist auch geschehen. Die Constituirung der guelfischen Partei in der Stadt zu einer geschlossenen, unter eigenen Vorständen sich selbst regierenden, unabhängigen und reichen Körperschaft, welche die Comune beeinflusste, sich aber von allen Wandlungen derselben in ihren eigenen Institutionen kaum anfechten liess, das ist das wichtigste Ergebniss der 1267 mit fremder Hilfe herbeigeführten Umwälzung dieses Gemeinwesens für dessen ganze spätere Entwicklung. Dass diese Revolution sich aber nur durch Beihilfe von Aussen hatte vollziehen und dann behaupten können, das zeigt schon die Umgestaltung, welche man der Spitze der comunalen Behörden geben zu müssen glaubte.
Die Stadt hatte bis dahin ihre Selbständigkeit gegen Kaiser und Papst durch die von ihr selbst jährlich vollzogene Wahl
- ↑ Villani VI, 85. Mit Berufung auf die Aussagen älterer Gewährsmänner.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_039.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)