Zum Inhalt springen

Seite:De DZfG 1889 01 483.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Angaben über einzelne Fälle vorliegen. Die von Zeit zu Zeit wiederkehrenden Klagen über Ausschliessung franz. Gelehrter von irgendwelchen deutschen Archiven rühren aber z. Th. daher, dass für die Benutzung der Archive bei uns andere, und, wie sich nicht leugnen lässt, vielfach peinlichere ‚Règlements‘ gelten als in Frankreich, dessen Archive von der praktischen Verwaltung mehr getrennt und ausschliesslich wissenschaftlichen Zwecken gewidmet sind.“ – Es handelt sich, wie wir erfahren, bei den „au moins trois anciens élèves de l’école des chartes“, von welchen die RH spricht, um die Herren Ch. Pfister (Prof. in Nancy), Bourgeois und Giry. Erstgenanntem soll durch Verweigerung des Passes, den beiden anderen durch ein Verbot der Archivbenutzung die Verfolgung ihrer Studien (die bei Bourgeois das Bisthum Metz, bei Giry Urkk. des 9. Jahrh. betrafen) verwehrt sein. Erkundigungen, die wir versuchten einzuziehen, haben zu dem Ergebniss geführt, dass wahrscheinlich wenigstens ein Theil dieser Beschwerden (ähnlich wie die obige Zuschrift annimmt) durch Missverständnisse oder Versehen im Geschäftsgange zu erklären ist. Das wird besonders für die Rheinprovinz gelten. In Elsass-Lothr. scheinen die Dinge allerdings insofern anders zu liegen, als Abweisungen vorgekommen sind, bei denen anscheinend nicht nach jenen freieren Grundsätzen verfahren ist, wie sie sonst auf diesem Gebiete jetzt im In- und Ausland unter dem lebhaften Beifalle aller Betheiligten immer mehr herrschend werden. Die Angelegenheit weiter zu verfolgen, ist nicht Sache dieser Zeitschrift; sie wollte nur die Aufmerksamkeit in Deutschland auf eine in Frankreich verbreitete Meinung richten, die man sich dort nicht sollte festsetzen lassen. Vielleicht fühlt man sich an berufener Stelle veranlasst, die Sachlage zu klären und – sei es durch Widerlegung, sei es durch Berücksichtigung jener Klagen – dafür einzutreten, dass die so natürlichen und fruchtbaren wissenschaftlichen Beziehungen beider Länder vor Schädigung möglichst bewahrt bleiben.

[119


Bibliographisches. In Berlin ist vor kurzem ein bibliographisches Bureau eröffnet worden, welches sich zur Aufgabe macht, bibliographische Auskunft zu ertheilen, Literaturzusammenstellungen und wissenschaftlich zuverlässige Uebersetzungen zu veranstalten. Die Leitung der historischen Abtheilung hat Dr. v. Kalkstein.     J.

[120

In Nordamerika hat die bibliographische Berichterstattung über die Fortschritte der historischen Wissenschaft eine amtliche Organisation in so umfassendem Masse gefunden, wie kaum in einem der europäischen Länder. Durch Beschluss der beiden Häuser des Congresses vom 17.–19. Dec. 1888 ist von Staatswegen der „American Historical Association“ der Auftrag ertheilt worden, der Unionsregierung durch Vermittlung der „Smithsonian Institution“ alljährlich einen ausführlichen Bericht über alle literarischen Erscheinungen auf dem Gebiete der Geschichtswissenschaft innerhalb der Union zu erstatten. Für die notwendigen Geldmittel ist reichlich gesorgt. – Damit haben die Bestrebungen von Dr. Adams in Baltimore, einem der tüchtigsten Vertreter deutscher Schule in Nordamerika, nach jahrelangem Bemühen ihr Ziel erreicht.     J.

[121


Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 483. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_483.jpg&oldid=- (Version vom 23.11.2023)