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Seite:De DZfG 1889 01 304.jpg

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1284 zu St. Pölten abgehaltenen Passauer Diöcesansynode wurde dem Klerus eingeschärft, viermal im Jahre die Strafsentenzen gegen die Häretiker zu verkündigen; die Unterlassung der Anzeige der der Ketzerei verdächtigen Personen wurde mit der Strafe der Excommunication bedroht[1]. Von dem gleichzeitigen Einschreiten der durch Rudolf von Habsburg[2] kräftig unterstützten Inquisition in den baierisch-österreichischen Ländern hören wir nur im Salzburgischen, wo 1285 ein gewisser Albert aus dem Lungau (östl. von Gastein), der sich einen evangelischen Lehrer nannte und jede Autorität des Papstes leugnete, festgenommen und verbrannt wurde[3].

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts brach ein abermaliger, überaus heftiger Sturm von Verfolgungen über das Ketzerthum in Oesterreich und den Nachbarländern los. Schon in den Prager Synodalbeschlüssen vom Jahre 1301 ist von päpstlichen Inquisitoren in der Diöcese Prag die Rede, welchen die der Ketzerei Verdächtigen angezeigt werden sollen [4]. Auf Grund von Klagen über den zunehmenden Abfall von der Kirche in den nördlichen Theilen des Patriarchates von Aquileja (also wohl in Kärnthen, Krain und in der südlichen Steiermark) hiess der Patriarch Ottobuono de Razzi (1303–1315) im Jahre 1313 den Karthäuserprior von Seitz (östl. von Cilli in Steiermark) gegen die dortigen Ketzer einschreiten[5][WS 1]. Für das Bisthum Passau ernannte Bischof

    des Passauer Anonymus über die Missachtung der Eucharistie in Baiern (quidam eucharistiam servant in cameris et in hortis ut in Bavaria) auf die dortigen ketzerischen Kreise bezieht; wie der Zusammenhang zeigt, rügt der Anonymus an jener Stelle Missbräuche, die sich bei dem katholischen Klerus eingeschlichen hatten.

  1. Hartzheim III, S. 677. Das Einladungsschreiben zu dem Salzburger Provincialconcil des Jahres 1288 erwähnt als eine der Aufgaben der Versammlung „die den Weinberg des Herrn durchwühlenden Füchse mit Gottes Hilfe zu verjagen“ (Binterim, Pragmat. Gesch. der deutschen National-, Provinzial- und Diöcesanconcilien V, S. 120), worunter ohne Zweifel die Bekämpfung der Ketzerei verstanden wird.
  2. Vergl. die Formeln bei Bodmann, Codex epistolaris Rudolfi I., Rom. regis S. 148 und bei Gerbert, Codex epistolaris Rudolfi I., Rom. regis S. 173 f.
  3. Annales St. Rudberti Salisb. ad a. 1285 (Scriptor. IX, 810).
  4. Dudik, Iter Romanum I, S. 213.
  5. Das Schreiben ist gedruckt bei de Rubeis, Monumenta ecclesiae Aquilejensis S. 831 und von Friess S. 229 benutzt. Dank der Güte des Herrn Archivdirectors von Zahn konnte ich seine Abschrift des Documentes

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung): benuzt
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 304. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_304.jpg&oldid=- (Version vom 16.11.2022)