Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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Dominicaner erhielten noch die besondere Weisung, gegen das in Oesterreich angeblich weit verbreitete Laster der widernatürlichen Unzucht einzuschreiten[1]. Jeder Widerstand, den die Inquisitoren bei der damals besonders in Süddeutschland vorhandenen bedenklichen Gährung der Gemüther zu befürchten hatten, schien aussichtslos, als Friedrich II. mit seiner ganzen kaiserlichen Autorität für die Inquisition in Deutschland eintrat. Es ist bekannt, dass seine auf dem Reichstage zu Ravenna erlassenen Constitutionen vom März 1232 zum ersten Male die Hinrichtung der Ketzer reichsgesetzlich forderten und das jedem Herkommen, aber auch den einfachsten Forderungen der Gerechtigkeit widersprechende Gerichtsverfahren der päpstlichen Inquisitoren durch die rückhaltslose Bestätigung der vorausgegangenen päpstlichen Erlasse für immer sanctionirten. Die uns vorliegenden Ausfertigungen der kaiserlichen Constitutionen sind, obwohl an die geistlichen und weltlichen Fürsten, Herren, Amtleute und überhaupt an Alle im Reich gerichtet, sämmtlich für deutsche Dominicanerklöster, unter ihnen auch die zu Regensburg und Friesach im März 1232 ausgestellt; der Kaiser nimmt in ihnen zugleich die mit der Inquisition „in partibus Theutoniae“ beauftragten Klosterconvente in seinen Schutz und gebietet, sie bei der Ausübung ihres Amtes zu beschirmen und zu unterstützen, an den durch sie verurtheilten Ketzern aber die verdiente Strafe zu vollziehen[2]. Den päpstlichen und kaiserlichen Erlassen sind die Landesfürsten im südöstlichen Deutschland ohne Zögern nachgekommen; gleich dem Herzog Otto von Baiern, der seinen Beamten die Unterstützung der Regensburger Dominicaner bei Ausrottung der Ketzerei befahl, haben auch Herzog Bernhard von Kärnthen und Erzbischof Eberhard II. von Salzburg ihre Richter und Amtleute zur Unterstützung der Dominicaner von Friesach und zur Ausführung der von diesen erlassenen Strafurtheile angehalten[3]. Die schleunige Bestrafung der der Ketzerei
- ↑ Schreiben Gregor’s IX. vom 3. September 1232. Monumenta Germ. hist. Epist. saec. XIII, Tom. I, S. 388. Auch den von Konrad von Marburg verfolgten Ketzern ist bekanntlich die Verübung unnatürlicher Unzucht vorgeworfen worden; vergl. das Schreiben Gregor’s IX. vom 13. Juni 1233, ebenda S. 433.
- ↑ Vergl. Ficker a. a. O. S. 215 ff.; Böhmer, Regesta imperii 1198 bis 1272, hrsg. v. Ficker, Abth. 1, S. 385 f.
- ↑ Winkelmann, Acta imperii inedita I, Nr. 626, S. 502. Quellen
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_291.jpg&oldid=- (Version vom 16.11.2022)