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Seite:De DZfG 1889 01 198.jpg

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bietet das im 3. Bande des Hansischen Urkundenbuchs schon 1886 erschienene Glossar zum 1.–3. Bande dieses Werkes von Paul Feit. – d) Ein geschichtlich-geographisches Wörterbuch erschien von W. Martens (Breslau, Hirt 175 S. M. 2), ist aber mehr für den Schulgebrauch berechnet. – e) Das Dictionnaire historique de la France von L. Lalanne (1. Aufl. 1877) liegt jetzt in 2. Auflage vor (Paris, Hachette. 8°. 1867 p. Fr. 25). – Auf andere Werke dieser Art werden wir künftig zurückkommen.

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Die Herausgabe deutscher Verwaltungsacten und deren Vereinigung in einem grossen Unternehmen, dem er den Titel „Monumenta Germaniae regiminalia“ geben möchte, wird in Anregung gebracht von M. J. Neudegger in seiner Schrift Beitr. z. G. d. Behörden-Organisationen, d. Raths- und Beamtenwesens (I). Kanzlei-, Raths- und Gerichtsordnung Kf. Friedrichs II. d. Weisen v. d. Pfalz als Regierender zu Amberg v. J. 1525. Der Plan, wie ihn der Autor mehr andeutet als entwickelt, hat unleugbar etwas Phantastisches an sich. Es liegt, wie auch schon Schmoller in seiner Recension (JbGVV 12, 1046 f.) bemerkt hat, kein sachlicher Grund vor, auf diesem Gebiete Monumenta Germaniae zu verlangen. Die ganze Entwicklung, um die es sich handelt, vollzieht sich in den Territorien, auch nur zum kleinen Theil in den heutigen Territorialstaaten, vorwiegend in kleineren Kreisen. Die Aufgabe ist also auch in den einzelnen Gebieten anzufassen. Mit dieser für die praktische Ausführung ja sehr wesentlichen Aenderung aber dürfte der Gedanke, die Herausgabe deutscher Verwaltungsacten mehr systematisch als bisher zu fördern und eine gewisse Verständigung über Ziele und Methode der Veröffentlichungen anzubahnen, beachtenswerth sein. Die Aufgabe scheint recht auf dem Wege der jetzigen Entwicklung der deutschen Geschichtswissenschaft zu liegen, wofür zufällig gerade unsere diesmaligen Nachrichten zwei Zeugnisse beibringen (s. oben Nr. 12 und Nr. 17). Vermuthlich werden in den nächsten Jahrzehnten mehr Kräfte als bisher auf diesem Gebiete thätig sein, und manche Local-Geschichtsvereine dürften der Aufgabe bald näher treten. Da erscheint es wünschenswerth, einem gar zu zersplitterten, plan- und ziellosen Vorgehen rechtzeitig vorzubeugen, um so mehr, da die Frage, wie und was edirt, was sofort verarbeitet werden soll, bei diesem Material ganz besondere Schwierigkeiten bieten dürfte.

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Ueber Schliessung der elsass-lothr. Archive für französische Forscher wird von Monod und Bemont in ihrem Bulletin historique (RH 38, 140–57) lebhaft Klage geführt. Es heisst dort „que les archives d’Alsace-Lorraine par une mesure inqualifiable sont désormais interdites aux érudits français“. Die deutsche Historikerwelt würde sich gewiss zum Anwalt dieser Beschwerde ihrer französischen Fachgenossen machen, wenn dieselbe ihrem ganzen Umfang nach begründet wäre. Das ist aber allem Anschein nach nicht der Fall. So viel wir erfahren konnten, besteht keine allgemeine Verfügung, welche französische Gelehrte von den elsass-lothring. Archiven ausschlösse, und vermuthlich hat man aus einem einzelnen Vorfall

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_198.jpg&oldid=- (Version vom 10.2.2023)