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Seite:De DZfG 1889 01 193.jpg

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wird erst dann behandelt werden können, wenn die zur Zeit noch schwebende Frage über die Herstellung eines Corpus Nummorum Borussicorum zur Entscheidung gekommen ist“ (§ 3). Die unmittelbare Leitung des Unternehmens wird einer durch die königliche Akademie der Wissenschaften gewählten Commission von drei Mitgliedern übertragen. Diese wählt sich einen Vorsitzenden, berichtet jährlich an den Minister und an die Akademie, wählt die Mitarbeiter aus, ertheilt diesen Instructionen und überwacht die Arbeiten (§ 4–6). Die Mitarbeiter werden remunerirt entweder durch feste Jahresbezüge oder durch Autorhonorar; solche mit festen Jahresbezügen dürfen ohne Genehmigung der Commission keine anderen wissenschaftlichen oder literarischen Arbeiten unternehmen, und die Ausarbeitungen, Auszüge und Abschriften der Mitarbeiter werden Eigenthum der Commission.

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Historische Commission für die Provinz Sachsen. Die letzte (14.) Sitzung fand am 22. und 23. April 1888 in Halle a. d. S. statt. Da dieses Mal der sonst übliche Jahresbericht nicht erschienen ist, so geben wir nach dem uns gütigst zur Verfügung gestellten Protokoll an dieser Stelle die ersten genaueren Notizen. Anwesend waren, die Mitglieder Herren Brecht, Dümmler (Vorsitzender), Hertel, Jacobs, Opel, Schmidt, Schum (Schriftführer), Sommer, v. Tettau, Zechlin, ausserdem als Gast der Herr Landesdirector Graf v. Wintzingerode, verhindert waren die Herren Grössler und Otte. Von einer Neuwahl an Stelle des nach Berlin scheidenden Vorsitzenden wurde vorläufig abgesehen, vielmehr wird der stellvertretende Vorsitzende Herr Director Schmidt (in Halberstadt) bis auf Weiteres die Geschäfte leiten. Jhrer dankbaren Gesinnung gegen Herrn Prof. Dümmler gab die Commission am Schluss ihrer Zusammenkunft feierlichen Ausdruck.

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Von den Geschichtsquellen der Provinz Sachsen waren während des Jahres 1887–1888 Bd. XIVb (Halle’sche Schöffenbücher, Theil 2, bearbeitet von Hertel) und XX (Mansfeldisches Urkundenbuch, bearbeitet von Krühne) erschienen; der Druck des Erfurter Urkundenbuches hatte begonnen, von der Mutian-Correspondenz, die bereits gedruckt ist, fehlten noch Vorrede und Register, zu der Thüringisch-Erfurtischen Chronik des Hartung Kammermeister war kurz vor der Sitzung ein Theil der Vorrede und Einleitung eingelaufen, und das Manuscript zum 2. Bande der Vatikanischen Regesten von Dir. Schmidt stand in naher Aussicht. Dieser Band ist seitdem gedruckt worden und gelangt jetzt (Ende Dec.) als Band XXI der Quellen zur Ausgabe. Als zunächst zu drucken wurden in Aussicht genommen das Wernigeroder Urkundenbuch von Dr. Jacobs und die Melanchthon’sche Correspondenz von Dr. Nic. Müller, ferner ein alphabetisches Namenverzeichniss zur Erfurter Studentenmatrikel, bearbeitet von Dr. Hortzschansky. Für das nächste jetzt laufende Jahr waren zugesagt die Manuscripte zum Goslarer Urkundenbuch Band 1 von Staatsanwalt Bode, zum Eichsfeldischen Urkundenbuch (3 Bände) von Dr. Jäger, zum Pfortaischen Urkundenbuch (1 Band) von Professor Böhme und zum Urkundenbuch der Nordhäuser geistlichen Stiftungen von Dr. Rackwitz und K. Meyer. Die Arbeiten für das Merseburger und das Naumburger Urkundenbuch,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_193.jpg&oldid=- (Version vom 13.11.2022)