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Seite:De DZfG 1889 01 192.jpg

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Gelehrten sind verpflichtet, auf wissenschaftliche Anfragen deutschen Forschern Auskunft zu ertheilen, deren Arbeiten in Rom zu unterstützen, eintretenden Falles die Auffindung von Hilfsarbeitern zu vermitteln, soweit dies alles ohne Beeinträchtigung ihrer Hauptaufgabe geschehen kann. Honorar darf für derartige Bemühungen nicht berechnet werden“ (§ 7). Mit dem Deutschen archäologischen Institut wird besonders betreffs Bibliotheksangelegenheiten ein Einvernehmen gesucht werden (§ 8). Die Mitglieder der Station dürfen ohne Genehmigung der Commission während der Dauer ihres Auftrages keine andere wissenschaftliche Arbeit in Angriff nehmen oder fortsetzen (§ 9) und müssen alle Abschriften, Regesten, Collectaneen u. s. w. der Commission einliefern (§ 10). Ueber alle diese Arbeiten hat die Commission freie Verfügung, soweit sie dieselbe nicht in einzelnen Fällen den Verfassern überlässt: sie wird, soweit thunlich, für deren Publication Sorge tragen (§ 11).

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Zu Mitgliedern der Commission sind die Herren von Sybel, Wattenbach und Weizsäcker erwählt worden. Zum Secretär der Station wurde auf zwei Jahre Herr Dr. Schottmüller (Professor an der Cadettenanstalt in Lichterfelde) ernannt, der schon im Frühjahre seine Stellung angetreten hat; zu Assistenten Herr Dr. W. Friedensburg (Privatdocent in Göttingen) und Herr Dr. P. M. Baumgarten (bisher in Rom für die Herausgabe der Papsturkunden der Kölner und Trierer Diöcese thätig). Die Station hat verschiedene Aufgaben in Angriff genommen, darunter auch die Sammlung der Nuntiaturberichte des 16. Jahrhunderts. Besonders aber wird eine allgemeine Orientirung zu gewinnen gesucht, die den verschiedensten Interessen und Forschern zu gute kommen soll.

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Monumenta Borussica. Der preussische Unterrichtsminister hat im Jahre 1888 die historische Wissenschaft mit zwei neugegründeten Unternehmungen beschenkt, – der eben erwähnten römischen Station, die der gesammten deutschen Geschichte zu dienen bestimmt ist, und den der preussischen Geschichte speciell gewidmeten Monumenta Borussica. Den Titel erläutert das Statut vom 28. März 1888 (Centralbl. f. d. ges. Unterrichtswesen Preussens 1888, S. 512–513): „Gegenstand des Unternehmens ist die Sammlung und Herausgabe der auf die innere Verwaltung Preussens bezüglichen Acten aus der Zeit von 1713–1786 in einer nach ihrer Wichtigkeit für die historische Erkenntniss bemessenen Auswahl theils im wörtlichen Abdrucke, theils in Regestenform, theils in zusammenfassenden oder einleitenden Darstellungen. Je nach dem sachlichen Bedürfnisse kann für einzelne Materien in die Zeit vor 1713 zurückgegriffen oder die Betrachtung bis 1806 fortgeführt werden. Was bereits in anderen Sammlungen zugänglich ist, wird der Regel nach nicht wieder zum Abdruck kommen“ (§ 1). „Das Werk soll in zwei Hauptabtheilungen zerfallen, die erste wird die Acten über die Staats- und Beamten-Organisation, die zweite die Acten der im Folgenden näher bezeichneten drei Verwaltungsgebiete umfassen“ (§ 2). „Zunächst soll die erste Hauptabtheilung und aus der zweiten die Verwaltung der indirecten Steuern, einschliesslich der Handels- und Gewerbepolitik, sowie die Militärverwaltung in Angriff genommen werden. Die Münzverwaltung

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_192.jpg&oldid=- (Version vom 13.11.2022)