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Seite:De DZfG 1889 01 095.jpg

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im Streben nach Klarheit und Eleganz des Ausdruckes und nach pragmatischer Begründung der überlieferten Thatsachen seine Vorlage ziemlich willkürlich umgestaltete.

Freilich muss der echte Einhard, als er das Leben seines grossen Herrn schrieb, die Stelle der unter seinem Namen bekannten Annalen gekannt haben, aber wenn er sie für wahr gehalten hätte, konnte er dann, indem er von Karls Verhalten gegen die Sachsen sprach, die Worte gebrauchen[1]: magnanimitas regis ac perpetua tam in adversis quam in prosperis mentis constantia nulla eorum (sc. Saxonum) mutabilitate vel vinci poterat vel ab his, quae agere coeperat, defatigari?




Nachtrag.

Erst nach Vollendung des Druckes geht mir die neue Bearbeitung des 1. Bandes der Jahrb. d. fr. R. unter Karl d. Gr. von Simson zu. Sie wiederholt für das Verdener Blutbad die Darstellung und Auffassung Abels im Wesentlichen unverändert, nur betont Simson S. 434, Note 4, wo es sich um Auslieferung der 4500 handelt, schärfer das traditi der Ann. Einh. Die von mir S. 83 Note 1 besprochene Stelle der Ann. Laur. „nullum mandatum exinde fecerunt d. Carolo rege“, versteht Simson S. 430, besonders S. 660, Note 2, genau wie ich. Die cap. de partibus Saxoniae setzte auch Simson S. 417 f., wenn auch nicht mit voller Bestimmtheit, nach Waitz u. A. in das J. 782, ohne auch seinerseits einen Erklärungsgrund für die strengen Massregeln eben zu diesem Zeitpunkte zu geben.

  1. Jaffé, Mon. Karolina p. 516.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_095.jpg&oldid=- (Version vom 8.11.2022)