Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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pragmatischen Ueberarbeitung der Lorscher Quelle und ihre scheinbar besonderer Kunde entflossenen Angaben sind nur im Kopfe des Annalisten entsprungen, der die dunklen Worte seiner Vorlage in eine verständliche Sprache zu bringen für seine wesentlichste Aufgabe hielt.
Er lässt anstatt der unmöglichen omnes Saxones nur cuncti primores erscheinen; gerade so hatte er, wie schon oben erwähnt, 777 aus den ex omni parte Saxoniae undique convenientes Saxones der Laur. totum perfidae gentis (ein Lieblingsausdruck des Annalisten) senatum ac populum gemacht, und gerade wie damals jussi, lässt er sie hier acciti sich einfinden. Das ist scheinbar glaublicher, aber, wenn man sich erinnert, wie eilig und unvorbereitet der König heranrückte, ebenso unverständlich, wie das Zusammenkommen aller Sachsen. Da sie acciti kommen, so ist die von den Lorscher Annalen gemeldete Unterwerfung unter den König nicht mehr erforderlich, sie ist schon durch die Folgsamkeit bewiesen. Aus der unbegreiflichen Uebergabe von 4500 Volksgenossen wird nun ein förmlicher Gerichtstag, auf dem es sich um die Bestrafung aufrührerischer Unterthanen[1], nicht um die Niederwerfung von Feinden handelt. Wir sahen schon oben, dass auch die kurzen Ann. s. Amandi einen Gerichtstag anzudeuten scheinen, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch die Laur. mit den Worten Saxones iterum convenientes, die auf den Lippspringer Tag zurückdeuten, einen gebotenen Gerichtstag bezeichnen wollen. Auf die Frage nach den Anstiftern des Aufruhrs wird Widukind einstimmig als huius sceleris auctor bezeichnet, wie ihn dieselben Annalen schon 777 als multorum sibi facinorum conscius nach Dänemark entfliehen lassen. Nun konnten freilich die übrigen nicht mehr erscheinen als malefactores, qui ipsud rebellium maxime terminaverunt, sondern nur als Verführte, qui persuasioni eius morem gerentes tantum facinus peregerunt. Ueber diese Verführten ergeht nun das blutige Strafgericht, und zwar werden sie alle, gegen 4500, una die hingerichtet.
Man wird zugeben, dass diese Darstellung nicht geeigneter ist, die ungeheure Blutthat zu erklären. Jetzt liefern die primores,
- ↑ Dies bemerkt Abel S. 358 im Anschluss an die Auffassung der Ann. Einh. richtig.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_091.jpg&oldid=- (Version vom 8.11.2022)