Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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die Geschichte oder die Generationentheorie ist kein allgemeingültiges historisches Eintheilungsprincip und am allerwenigsten ein historisches „Gesetz“.
So kommt dieser Versuch absolut gültiger Periodisirung des geschichtlichen Stoffes denn im Grunde auf denselben Conflict mit dem concreten Stoff hinaus, wie alle Versuche, die von einer Idee oder einem Gesetz ausgehen. Es ist wohl auch einleuchtend, dass Lorenz sich täuscht, wenn er meint, sein Periodisirungsprincip recht eigentlich objectiv dem concreten Stoff entnommen zu haben, da dasselbe doch auf der vagen Hypothese von der Periodicität der Menschenproduction basirt ist. Und selbst wenn man von dieser Basis absieht und nur die epochemachende Bedeutung dreier Generationen, je eines Jahrhunderts, ins Auge fasst, so ist diese Conception im günstigsten Falle eine Beobachtung, die unter gewissen Umständen (also z. B. bei monogamischen Völkern, in der ungestörten Nachfolge gewisser Herrschergenerationen) Geltung hat, die jedoch als allgemeines Princip der geschichtlichen Bewegung nicht mehr Geltung beanspruchen kann als so manche unberechtigte Verallgemeinerung einzeln zutreffender Beobachtungen auf dem Gebiet der Geschichtsbetrachtung.
Durch diesen verfehlten Versuch von Lorenz, wie durch alle ähnlichen Versuche, gewinnen wir nur die verstärkte Ueberzeugung, dass eine absolut gültige Eintheilung und Periodisirung der Geschichte sich nicht mit deren unbegrenztem Stoff verträgt und eine Gefahr für die unbefangene Auffassung desselben mit sich bringt, weil damit versucht wird, die Auffassung systematisch festzulegen, während dieselbe, wie oben betont, freie Bewegung haben muss, dem stetigen Anwachsen des Stoffes und der Erweiterung unseres Gesichtskreises stetig zu folgen.
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_074.jpg&oldid=- (Version vom 8.11.2022)