Zum Inhalt springen

Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 016.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Die vorrede dis Buchs

jWir Georg von gottes gnaden Bischoue zu Bamberg[1] / Thun kunt allermeniglichen / Als vns manigfeltiglichen furkomen / vnd angelangt ist (das wir auch in erfarung befunden haben) wie bißher an den halßgerichten vnser vnd vnsers Stiffts / vnd insachen denselbigen anhengig / durch vbersehen vnd vnwissenheit vil vnd mancherley vbung myßbrauch vnd gewonheyt eingewachssen / die dem rechten nit gemeß (Sunder verworffenn sindt) vnnd zuuerhinderung des rechtens auch vnpillichen beschwernus der vnsern vnnd ander die an oberürten gerichten zu Rechten vnnd zu handeln haben / dienen / Nach dem wir aber auß vnser Furstenlicher oberkeit das recht vnd gemeinenn nucz zu füdernn / auch sünderlich vnser gerichte in redlich gut wesen vnd ordnung zubringen / schuldig vnd geneygt sindt / Haben wir Got zu lob auß zeytiger guter vorbetrachtung vnd Rate der Rechteuerstendigen / zufurkomen mancherley zukünftiger vnpillicher beswernus der leüte / an leib leben ere vnd gute / vnd damit die oberürten vnser gerichte in redlichen aufrichtigem wesen vnd bestandt bleiben / Auch die missetat dester formlicher / vnd baß gerechtuertigt vnd gestrafft werden mogen / dise nachfolgende vnnser Reformacion / saczung vnd ordnung vber all vnser vnd vnsers Stiffts halsgericht furgenomen gesaczt vnd gemacht / Seczen orden vnd machen / die also auß dem gewalt von Romischer Königlicher Maiestat entpfangen wie hernach folgt /

ijItem Nachdem auß langer gemeiner vbung dieser lande die halsgericht nit anders dan mit gemeinen personen / die der recht nicht gelernet oder geübt haben (als zu diesen grossen sachenn die nodturft erfordert) beseczt werden mögen / darumb haben wir in

  1. Georg III. Erbschenk von Limburg war zwischen 1505 und 1522 Bischof von Bamberg.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 3v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_016.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)