Windhausen (welches auch von etlichen Wendhausen geschrieben wird) ist ein altes Bergschloß / vnd wie die verfallene Mauren vnd tieffe Graben außweisen / vnter den Hartzschlössern nicht das geringste gewesen.
Diese Bürge oder Schlösser / deren am Hartz herumb sehr viel / vnd darunter die vornehmste gewesen: Hartzburg / alte Burg zu Osteroda / Cadansburg oder Catlenburg / Stauffenburg / Pippinsburg / Hindenburg / Windhausen / Clauenburg vnd Liechtenstein / seynd von den alten Sachsen theils zu der daselbst gestandenen Götzen / theils zu ihrer selbst eigenen Beschützung vnd Sicherheit erbawet worden.
Zu welcher Zeit aber Windhausen gebawet / vnd woher es den Nahmen bekommen / habe ich nirgend finden können. Sonsten aber ist es denen von Oldershausen zuständig gewesen.
Anno 1134. ist Werner von Berckefeld / Ritter / welcher damaln auff der Pippinsburg vor Osteroda gewohnet / zu Windhausen Burgman gewesen. Es hat aber mit der Burgmans Gerechtigkeit vor Alters diese Gelegenheit gehabt: Als diese Oerter von den Vngern / welche man die Hunen genennet / zum offtern überzogen / vnd von denselben vnmenschliche Tyranney verübet worden / ist / wie das alte Sächsische Chronicon berichtet / eine solche Furcht vnd Schrecken in die Leute gejagt / daß sie nicht gewust / wo sie bleiben solten; sondern haben alles auff die Flucht gesetzet / Etliche / wie Dresserus in seinen additionibus ad Chron. Saxon. schreibet / haben viel Schlupfflöcher in die Berge vnd vnter der Erden hin vnd wieder gegraben / darinne sie ihre Güter geflehet / vnd sich für den Hunen verborgen vnd auffgehalten. Wie dann auch die Hunenburg über Cloßwitz vnd Wimmelburg / Item der Hunesrück in der Graffschafft Mansfeld an der Wippra / vnd Hunesrück auff der hohen Klippen / gegen dem Sollinger Wald / nicht weit von dem Ort / wo nachmals Erichsburg hin gebawet / wider der Hunen Einfall gebawet / dann Hunesrück so viel ist / als propugnaculum, Vestung vnd Ruckhalter wider die Hunen.
Nach dem auch das Faustrecht auffkommen / vnd einer den andern befehdet vnd bekrieget / haben die vom Adel Schlösser gebawet / vnd vnter sich Brüderschafften oder Burgfrieden auffgerichtet / vnd welche also confoederiret vnd verbrüdert gewesen / hat man Ganerben genennet: Diese haben sich verbunden / im Nohtfall beysammen zu halten / vnd für einen Mann zu stehen / haben auch vnter sich einen Burggrafen auffgeworffen / die andere aber seynd Burgmänner genennet worden: Also haben vnterschiedene Adeliche Geschlechte / als die Gruben / die Heger / die Riemen oder von Winnigeroda / die Helden / die von Wormbstorff / die von Wolmerstede / die von Bonickenhausen / welche alle mit einander allernechst Einbeck an der Leina gewohnet / das Ganerben- oder Burgmans Recht auff dem Schloß Grubenhagen / vermög deß geschwornen Grubenhagischen Burgfrieden / gehabt; Vnd eben auff solche weise haben die von Oldershausen / die von Berckefeld / vnd andere / auff Windhausen Burgmans- vnd Ganerben-Recht gehabt / vnd von den Schlössern Pippinsburg / Hindenburg / Liechtenstein / Windhausen / etc. einer dem andern succurriret vnd beygestanden; Ober- vnd Lehenherren seynd die Hertzogen zu Sachsen gewesen.
Dieser Ganerben Gerechtigkeit haben sich hernach viele mißbraucht / sich derselben nicht zur Defension / sondern zur Offension bedienet / gestalt dann etliche der obgedachten Schlösser nachmaln Raubschlösser worden / gleich wie bey dergleichen Ganerben Häusern hin vnd wieder auch beschehen / welches Vrsach gegeben / daß der Landfrieden auffgerichtet worden / Quia, inquit Cluten in syllog. rer. quotid.
Matthäus Merian: Topographia Braunschweig Lüneburg. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1654/1658, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Braunschweig_L%C3%BCneburg_(Merian)_328.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)