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- natürlich die Unwahrheit gesagt, weil ich die Wahrheit nicht zugeben wollte. Jch habe aber dann die Umstände im weiteren Verlauf der Vernehmung berichtet.
- Jch habe alles was ich sagen konnte, angegeben und habe nichts mehr hinzuzufügen.
-
- Hierauf wurde verkündet:
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- Es ergeht
- Haftbefehl
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- gegen die Beschuldigte Scholl Sophie Magdalena.
- Die Beschuldigte ist der gemeinschaftlichen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, der gemeinschaftlichen Feindbegünstigung und der gemeinschaftlichen Wehrkraftzersetzung, begangen durch dieselbe Handlung dringend verdächtigt.
- Die Haft wird angeordnet weil bei der Schwere der Straftat Fluchtgefahr besteht.
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- Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
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- Amtsgericht München,
- Ermittlungsrichter 2:
Landgerichtsrat. | O. Sekr. |
Empfohlene Zitierweise:
Nestler: Protokoll der Beschuldigtenvernehmung der Sophie Scholl vom 21. Februar 1943München, 21. Februar 1943, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschuldigtenvern_sophie2_801x0_0_16.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2018)
Nestler: Protokoll der Beschuldigtenvernehmung der Sophie Scholl vom 21. Februar 1943München, 21. Februar 1943, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschuldigtenvern_sophie2_801x0_0_16.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2018)