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RE:Λωποδύτης

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Kleiderräuber
Band XIII,2 (1927) S. 14291430
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Λωποδύτης, Kleiderräuber, bei Lys. X 10 umschrieben mit θοιμάτιον ἀποδύειν und τὸν χιτωνίσκον ἐκδύειν, sie waren in dem Gesetze über die κακοῦργοι (s. d.) gleich anfangs aufgeführt Ant. V 9, so daß das Gesetz auch ὁ περὶ τῶν λωποδυτῶν genannt wird, Demosth. LIV 24. Sie [1430] wurden durch ἀπαγωγή (s. d.) bei den ἕνδεκα (s. d.) verfolgt und waren mit Todesstrafe bedroht, Arist. resp. Athen. 52, 1. Auch in der Notwehr gegen den λ. gestattet Plat. Leg. IX 874 c die Tötung.