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RE:Ἐκλογεῖς

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Einsammler von Abgaben irgend welcher Art, Beamte oder Angestellte
Band V,2 (1905) S. 2213
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Ἐκλογεῖς, Einsammler, Einnehmer von Abgaben irgend welcher Art, wie z. B. IG I Suppl. 14: τὰς δέ πόλεις ἐκλογέας ἑλέσθαι τοῦ καρποῦ. Das Wort bezeichnet bald staatliche Beamte, bald aber nur die Angestellten eines Steuerpächters. In Athen gehören zur ersteren Art die außerordentlichen Kommissionen, die zur Zeit des Delisch-attischen Bundes, zuerst vermutlich im J. 446, mit der Eintreibung rückständiger Tribute beauftragt wurden (vgl. IG I 38. Harpokr. s. v. Köhler Urk. u. Unters. z. Gesch. des delisch-attischen Bundes 132). Sie wurden aus der Zahl der Reichsten, also aus der ersten Steuerklasse genommen (Antiph. bei Harpokr.), was für ihre Wichtigkeit bezeichnend ist. Zu ihrer Unterstützung scheinen die aus Thukydides bekannten νῆες ἀργυρολόγοι gedient zu haben. Ob in Athen auch die εἰσφορά durch . eingetrieben, die in diesem Falle nur zu den Unterbeamten zu rechnen wären, ist höchst zweifelhaft, da die Worte bei Suidas, die dies behaupten (ὁπότε δέοι χρήματα τοὺς πολίτας εἰοφέρειν, τούτους κατὰ δύναμιν οἱ καλούμενοι ἐ. διέγραφον), eine offenbare Verwechslung mit den διαγραφεῖς enthalten.