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MKL1888:Kollegiālrecht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kollegiālrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Kollegiālrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 9 (1887), Seite 937
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Kollegiālrecht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 937. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kollegi%C4%81lrecht (Version vom 16.01.2023)

[937] Kollegiālrecht, das von manchen Kirchenrechtslehrern für die protestantische Kirche in Anspruch genommene Recht, sich selbst zu konstituieren, welches sie dann ihrerseits dem Landesherrn übertragen haben soll. Vgl. Kollegialsystem.