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Seite:Rechenbuch Reinhard 101.jpg

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[L1,106] Proportio/
Allgemeiner Practic

ZVr allgemeinen Rechenschaft/
Sindt sibnzehen Reguln gemacht
Der Jed mitt sechsen Exemplirt/
Die Coß[a] mitt viertzehen claudirt[b].
Bitt all Liebhaber dieser Kunst/
Woltten spühren hirinn[1] mein gunst[2].
Wer nicht domitt zufrieden ist/
Der machs so gutt alls Ihn gelüst.
DER muß ahn Morgen fruh auffstohn/
Der allen Leutten Recht kan[3] thun.
REGVL
1. Gewin vnd Verlust.   10. Silber vnd Gold.
2. Vom Wechssel.   11. Alligationis.[g]
3. Vom Stich.[c]   12. Muntzschlag.
4. Resolutionis.   13. Æqualitatis.
5. Conversa.[d]   14. Virginum.[h]
6. De quinque.   15. Ambulationis.
[L1,107] 7. Lucri, Oder Wucher.[e]   16. Progressionis.
8. Societatis/ Gsellschafft.[f]   17. Falsi[i]. Oder Coß.
9. Conductionis/ factorei.

Textkritische Anmerkungen

  1. L1: hirinn] dabey
  2. In L1 sind zwei Zeilen ergänzt: „Künstlichere erdencken auch/“ und „Weil vnuerbotten dieser brauch.“
  3. L1: kan] sol

Sprach- und Sachkommentar

  1.  Coß – Zeitgenössischer Name der Renaissance-Algebra, abgeleitet von dem mittelalterlichen Begriff für die Unbekannte (lat. res, radix; it. cosa; dt. Coß).
  2.  claudirt – abschließt.
  3.  Stich – Warentausch.
  4.  ConversaRegula de tri conversa (dt. etwa umgekehrte Dreisatzregel), der indirekte Dreisatz. Während beim direkten Dreisatz die Regel gilt „je mehr, desto mehr“, verhält es sich beim indirekten Dreisatz genau umgekehrt. Hier gilt „je mehr, desto weniger“ (Antiproportionalität).
  5.  Lucri, Oder Wucher.Regula lucri, Zinssatzberechnung.
  6.  Societatis/ GsellschafftRegula societatis, Gesellschaftsrechnung, bei der es darum geht, eine bestimmte Summe Geldes (Gewinn oder Verlust) proportional an die Teilhaber zu verteilen.
  7.  AlligationisRegula alligationis, Rechnung, bei der aus der Angabe mehrerer Ausgangsprodukte und des gewünschten Endproduktes die unbekannten Ausgangsprodukte näher bestimmt werden.
  8.  Virginum – Jungfrauenrechnung (auch: Zechrechnung), ein im 16. Jahrhundert sehr beliebtes Problem der Unterhaltungsmathematik.
  9.  FalsiRegula falsi, der sogenannte doppelte falsche Ansatz; ein Verfahren der vorsymbolischen Algebra, mit dem algebraische Aufgaben durch das Einsetzen falscher aber geeigneter Zahlen ohne Gleichungen gelöst werden.
Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_101.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)