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Datei:DEU Landkreis Rosenheim COA.svg

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Beschreibung

Wappen
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English: the German district of Rosenheim
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „Unter schräg gerautetem (-gewecktem) silber (weiß)-blauen Schildhaupt;gespalten, vorne wieder gespalten von Silber (Weiß) und Blau, belegt mit zwei Seeblättern an schräg gekreuzten Stängeln in verwechselten Farben, hinten in Silber (Weiß) ein golden (gelb) gekrönter und bewehrter roter Löwe.“
English: „Below a chief bendy lozengy Argent and celeste, per pale, again per pale argent and celeste in counterchanging colours two crossed saltirewise stemed waterliy leaves and Argent an armed and crowned Or lion rampant gules.”
Referenzen
InfoField
Tingierung (BY)
InfoField
argentorazurecélestegules
Datum
Deutsch: verliehen am 14. Mai 1976
English: granted on 14. Mai 1976
Provenienz
Deutsch: Das Wappen des Landkreises Rosenheim wurde am 14. Mai 1976 von der Regierung Oberbayern verliehen. Die bayerischen Rauten sind die Symbole der ältesten wittelsbachischen Besitzungen an der mittleren Mangfall und wurden von den Wappen des Landkreises Bad Aibling und frühren Landkreises Rosenheim (ebenso die Seebläter) übernommen. Der Löwe stammt aus dem Wasserburger Landkreis und wird dem Grafen von Wasserburg zugeschrieben.
English: The arms were officially granted on May 14, 1976. They combine the symbols of the former districts, the lozengy parts are derived from the former Rosenheim (also water lily leaves) und Bad Aibling district and the lion of the Wasserburg district.
Künstler
InfoField
Jürgen Krause
Quelle Landkreis Rosenheim - Wappengeschichte
Andere Versionen
 Wappen LandkreisRosenheim.png
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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15:27, 20. Mai 2014Vorschaubild der Version vom 15:27, 20. Mai 2014512 × 552 (15 KB)Jürgen Krause== {{int:filedesc}} == {{COAInformation |blasonde=des Landkreises Rosenheim, Bayern |blasonnement-de=„Unter schräglinks gerautetem (-gewecktem) silber (weiß)-blauen Schildhaupt;gespalten, vor...

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